Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt

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Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalt (LFLA)
Zuständigkeitsbereich
Staat Österreich
Schultyp (allgemein) Schulen für Agrarberufe, die direkt dem Ministerium unterstehen
ISCED-Ebene 4A
Klassifikation (national) Zentrallehranstalt (ZLA)[1]
Schulträger Bund
Bereiche Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule (HLFS), Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalten (HBLFA), Forstfachschule (FFS), Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum (BSBZ)
Anzahl 14 (2018/19)[1]

Die Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalten (LFLA) sind im Bildungssystem in Österreich Schulen für Agrarberufe. Sie sind dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (kurz BMBWF), sowie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (kurz BMLRT) als Fachministerium direkt unterstellt.

Geschichte und Stellung im Bildungssystem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung dieser Schulen ist historisch, sie werden nicht vom Landes- oder Stadtschulrat verwaltet, sondern sind direkt den beiden zuständigen Ministerien unterstellt. Durch diesen gegebenen Sonderstatus werden die Schulen unter der Gruppe der Zentrallehranstalten (ZLA) geführt. Sie sind im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966 geregelt.

Die Ausbildung in den Agrarberufen sind außerdem im Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz festgelegt.[2]

Den Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten gehören die folgenden Schulen an:

  • Forstfachschule (FFS):
    • Forstfachschule Traunkirchen
  • Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum (BSBZ):
    • Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum für Vorarlberg Hohenems
  • HLA der Grazer Schulschwestern
    • Private Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Eggenberg

Interessensvertretung der Schüler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schüler der LFLA sind auch in der Zentrallehranstaltenschülervertretung (ZSV) vertreten.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Lehranstalten, die in den Zuständigkeitsbereich des BMUKK fallen zum Stand 2. Mai 2011 auf der Website des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
    Vgl. auch Schulen des Lebensministeriums (Memento vom 2. März 2012 im Internet Archive) zum Stand 24. November 2011 auf der Website des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
  2. Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Grundsätze für die Berufsausbildung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz – LFBAG) und über Änderungen des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 298/1990; insb. § 8 Abs. 3 zu den höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
  3. RIS – Schülervertretungengesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 4. Juni 2019. Abgerufen am 4. Juni 2019.