Landesrat
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Als Landesrat bezeichnet man
- das Mitglied einer österreichischen Landesregierung, siehe Landesregierung (Österreich)
- davon abgeleitet, ein Mitglied der Südtiroler Landesregierung
- einen von der Landschaftsversammlung gewählten Beamten der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
- die Volksvertretung im Saargebiet (1922–1935), siehe Landesrat (Saargebiet)
- das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Parteitagen eines Landesverbands der Partei Die Linke
- der dem Landeshauptmann (Landesdirektor) in Preußen zugeordnete obere Beamte; er erledigte Geschäfte der Provinzialverwaltung und wurde vom Provinziallandtag gewählt. Landesräte mit juristischen Funktionen hießen auch Landessyndikus, solche mit technischen Aufgaben Landesbaurat.
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