Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

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Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist ein Gericht der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Die erste Frau an der Spitze dieses Gerichts war Ute Winkler, die es von Ende 1996 bis August 2005 als Präsidentin leitete.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Justizzentrum Halle

Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Halle (Saale). Der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Untergebracht ist das Gericht im Justizzentrum Halle in der Thüringer Straße 16 gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, dem Verwaltungsgericht Halle, dem Sozialgericht Halle, dem Arbeitsgericht Halle und dem Amtsgericht Halle-Saalkreis sowie der Staatsanwaltschaft Halle.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Übergeordnetes Gericht des Landessozialgerichtes ist das Bundessozialgericht. Nachgeordnet sind die drei Sozialgerichte des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg. Das frühere Sozialgericht Stendal wurde durch § 4 des Gesetzes zur Neugliederung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008 mit Ablauf des 31. Oktober 2010 aufgehoben. Der Bezirk des aufgelösten Gerichts wurde dem Bezirk des Sozialgerichts Magdeburg zugelegt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt: Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Abgerufen am 19. Januar 2021.
  2. Köbler Gerhard, Wer ist wer im deutschen Recht. Abgerufen am 19. Januar 2021.
  3. Michael Fock leitet Landessozialgericht. Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, 16. Juli 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.

Koordinaten: 51° 28′ 7″ N, 11° 59′ 4,6″ O