Landgericht Duisburg
Das Landgericht Duisburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind Kammern für Handelssachen eingerichtet. Ferner sind ein Wiedergutmachungsamt und eine Wiedergutmachungskammer eingerichtet, die beide für das gesamte Bundesland zuständig sind.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht hat seinen Sitz in Duisburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die im Westen von Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet gelegenen Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken, Voerde und Wesel sowie die Gemeinden Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln. Im Bezirk leben etwa 1,1 Millionen Gerichtseingesessene.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Für den Bezirk des Landgerichts Duisburg ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Duisburg-Hamborn, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken und Wesel.
[Bearbeiten] Gebäude
Der Gebäudekomplex wurde in drei Abschnitten gebaut. 1874–1876 wurde das erste Gebäude mit der Front zur Königstraße errichtet. 1878 erfolgte eine Erweiterung an der Landgerichtstraße. Der Flügel am König-Heinrich-Platz wurde in den Jahren 1909 bis 1912 errichtet.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
51.4334983972226.7695764552778Koordinaten: 51° 26′ 1″ N, 6° 46′ 10″ O