Landgericht Günzburg

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Das Landgericht Günzburg war seit 1806 ein bayerisches Landgericht in Günzburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Säkularisation 1802/03 und die Mediatisierung 1806 kamen neue Gebiete zum nunmehrigen Königreich Bayern und machten eine Verwaltungsneugliederung notwendig. Günzburg als vorherige Landeshauptstadt von Vorderösterreich wurde daher Sitz eines bayerischen Landgerichts.1842 wurde das Landgericht Neu-Ulm aus Teilen des Landgerichts Günzburg errichtet. Zum 1. Juli 1862 wurden die Bezirksämter in Bayern errichtet und die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen. Die Rechtspflegeeinrichtungen erhielten die Bezeichnung Landgericht (ab dem 1. Januar 1879 Amtsgericht, siehe Amtsgericht Günzburg) und die Verwaltungsbehörden die Bezeichnung Bezirksamt (siehe Landkreis Günzburg#Landgerichte).

Landrichter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 475.
  • Franz Reißenauer: Günzburg. Geschichte einer schwäbischen Stadt. Band 2: Von 1806 bis zur Gegenwart. Wißner Verlag, Augsburg 2009, ISBN 978-3-89639-721-8, S. 445.