Landratsbezirk Grünberg

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Der Landratsbezirk Grünberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, in der Provinz Oberhessen, mit Sitz in Grünberg. 1821 gegründet, ging er 1832 im Kreis Grünberg auf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Grünberg entstand dabei aus:[1]

Die Aufgaben der erstinstanzlichen Rechtsprechung in diesem Bereich wurden dem neu eingerichteten Landgericht Grünberg übertragen, allerdings zunächst ohne die Patrimonialgerichte.[1]

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Staat gelang es jedoch, die Hoheitsrechte im Bereich der Verwaltung von den verbliebenen, zunächst noch eigenständig agierenden Patrimonialgerichtsherren nach kurzer Zeit einzusammeln, indem sie mit ihnen entsprechende Verträge schloss:

  • 1822 mit den Freiherren von Nordeck zur Rabenau über das Patrimonialgericht Londorf[2] und
  • 1823 mit den Freiherren von Schenck zu Schweinsberg über das Patrimonialgericht Winnerod.[3]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[4] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Grünberg wurde dabei mit einem Teil der Gemeinden des vormaligen Landratsbezirks Gießen zum Kreis Grünberg zusammengelegt.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. Die Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame der Freiherren von Nordeck zu Rabenau im Londorfer Grund an den Staat betreffend vom 3. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 15, 10. Mai 1822, S. 179.
  3. So – Winnerod, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 5. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). – Primärquelle nicht nachgewiesen.
  4. Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.
  5. Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562 f.).