Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg

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Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg
Landesflagge Landeswappen
Flagge
Basisdaten
Sitz: Altenburg
Wahlsystem: Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen: 1
Rechenverfahren: Hare/Niemeyer-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise: 1
Wahlberechtigte: 125.536 (1919)
Legislaturperiode: 3 Jahre
Erste Sitzung:

Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg war ein historisches Parlament und war von 1919 bis 1920 die Legislative des Freistaates Sachsen-Altenburg in der Weimarer Republik.

Rechtsgrundlage und Aufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landtag erließ am 26. April 1919 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung. Diese Verfassung sollte jedoch keine Bedeutung erlangen, da der Landtag bereits am 6. Juni des Jahres dem Gemeinschaftsvertrag mit 27 gegen 8 Stimmen zustimmte und damit zur Bildung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 beitrug.

Aufgrund Reichsgesetz wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg aufgelöst und Teil des neu entstandenen Landes Thüringen. Der Thüringer Landtag wurde damit Nachfolger des Landtags des Freistaates Sachsen-Altenburg.

Der Landtag hatte 40 Mitglieder.

Landtagswahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 19. Januar 1919 wurde die verfassunggebenden Nationalversammlung gewählt.

Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze
SPD 55,96 %
DDP 24,26 %
DNVP 16,97 %
USPD 2,54 %

[1]

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertreten

Wahl zum ersten Landtag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.

Wahl zum 1. Landtag 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze
SPD 58,55 % 24 Sitze
DDP 24,64 % 10 Sitze
DNVP 16,82 % 6 Sitze

[2]

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertreten

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. StatThür 1922, S. 498f.
  2. StatThür 1922, S. 503f.