Landtagswahl in Hessen 1950

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Landtagswahl 1950
(in %)[1]
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50
40
30
20
10
0
44,4
31,8
18,8
4,7
0,3
Sonst.
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1946
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 16
 14
 12
 10
   8
   6
   4
   2
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  -6
  -8
-10
-12
-14
+1,7
+16,1
-12,2
-6,0
+0,3
Sonst.
Anmerkungen:
b Gemeinsame Liste der FDP mit dem BHE
   
Von 80 Sitzen entfallen auf:

Bei der Landtagswahl in Hessen am 19. November 1950 gewann die SPD unter der Führung von Spitzenkandidat Georg August Zinn. Die SPD konnte auf 44 Prozent leicht zulegen, während die CDU von 31 auf knapp 19 Prozent fiel. Die Wahlbeteiligung sank von knapp drei Viertel der Berechtigten auf 64,9 Prozent. Es war die bislang einzige Wahl in Hessen, in der die FDP (unter dem Namen FDP auf einer gemeinsamen Liste mit dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)) (31,8 %) zweitstärkste Kraft wurde. Die 21 Abgeordneten der gemeinsamen Liste bildeten eine Fraktion der FDP mit 13 Mitgliedern und eine der BHE mit 8 Mitgliedern. 48 der Landtagsabgeordneten wurde über Wahlkreise, 32 über Landeslisten gewählt.[2] Die Wahl fand am gleichen Tag wie die Landtagswahl in Württemberg-Baden 1950 und eine Nachwahl im Bundestagswahlkreis Arnsberg – Soest statt.

Inhaltsverzeichnis

Ergebnisse[3] [Bearbeiten]

Partei Stimmen
absolut
Prozent Direkt-
man-
date
Sitze
Wahlberechtigte 2.985.021
Wähler 1.936.762 64,88
Gültige Stimmen 1.851.087 95,58
SPD 821.268 44,37 36 47
FDP 588.739 31,81 8 21
CDU 348.148 18,81 4 12
KPD 87.878 4,75
NDP/DRP 1.989 0,11
HBLVP 1.219 0,07
BVE 765 0,04
Einzelbewerber 1.081 0,06
Total 1.851.087 100 48 80

Lediglich die vier bisherigen Landtagsparteien kandidierten in allen Wahlkreisen. NDP/DRP und der „Block der Vaterländischen Einigung" (BVE) traten nur in einigen und die „Hessische Bauern- und Landvolkpartei" (HBLVP) in einem einzigen Wahlkreis an.[4]

Ursachen [Bearbeiten]

Während Konrad Adenauer und die Bundes-CDU auf eigene Mehrheiten und bürgerliche Koalitionen setzte, propagierte der hessische Landesverband die Einrichtung großer Koalitionen und orientierte sich konsequenterweise auch inhaltlich an den Positionen der SPD. Die hessische CDU galt als linker Landesverband. Die Anhänger einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik fanden eine Heimat eher bei der FDP, die in Hessen als LDP auftrat. Schon die Frankfurter Leitsätze vom Herbst 1945, das erste Programm der CDU Frankfurt, hatten einen Christlichen Sozialismus gefordert.

Die Landtagswahl in Hessen 1950 gab dem Wähler die Möglichkeit, sein Urteil über diese Politik abzugeben. Und dieses Urteil war für die CDU desaströs. Bei der Landtagswahl in Hessen 1950 büßte die CDU im Vergleich zu 1946 über ein Drittel ihrer Stimmen ein und kam nur noch auf 18,8 % – die Verluste gingen größtenteils zugunsten der in Hessen als LDP auftretenden FDP, die das nie wieder erreichte Ergebnis von 31,8 % erzielte.

Mitbestimmend für die Wahlentscheidung waren bundespolitische Themen: die umstrittene Westintegration, die in der Darstellung der SPD auf Kosten der deutschen Einheit ging und die Wiederaufrüstung, die im Hinblick auf den Koreakrieg intensiv diskutiert wurde. Hinzu kam der Umstand, dass der eskalierende Streit zwischen CDU und SPD in Bonn die damalige Koalition aus SPD/CDU in Wiesbaden in Frage stellte.

Sowohl die Wahl in Hessen, wie auch die in Württemberg-Baden zeigte ein einheitliches Bild: Verluste von CDU und KPD, denen Gewinne der Vertriebenenpartei gegenüberstanden.

Aus Sicht der CDU war die Niederlage in beiden Ländern auch eine Folge der Großen Koalition.[5], die die Position der CDU unscharf erscheinen ließ. Praktische Auswirkungen hatte diese Analyse nicht: Während die CDU in Hessen in der Opposition zwangsläufig eine Gegenposition zur SPD bezog, wurde mit dem Kabinett Maier III (Württemberg-Baden) die Große Koalition fortgesetzt.

Folgen [Bearbeiten]

Die SPD konnte aufgrund der Besonderheiten des hessischen Wahlrechtes allein die Regierung bilden. Zwar hatten CDU und LDP zusammen über 50 % der Stimmen erhalten. Die Kombination aus Verhältniswahlrecht und Ein-Personen-Wahlkreisen hatte der SPD jedoch im Parlament eine deutliche Mehrheit der Mandate beschert.

Das Wahlverfahren war folgendermaßen geregelt. Jeder Wähler hatte eine Stimme. Zunächst wurden die Abgeordneten aus den 48 Ein-Personen-Wahlkreisen ermittelt. Hierzu war gewählt, wer die relative Mehrheit im Wahlkreis erhielt. Die Stimmen der nicht gewählten Wahlkreiskandidaten und die nicht benötigten Stimmen des gewählten Kandidaten (Überschußstimmen), also die Stimmen, die er mehr erzielt hatte, als der zweitplatzierte, wurden zur Zuteilung der 32 Mandate der Landeslisten verwendet.

Landeslisten durften nur diejenigen Parteien einreichen, die in allen Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt hatten. Die Stimmen der anderen Wahlkreiskandidaten verfielen. Die nun verbleibenden Stimmen wurden nach dem D’Hondt-Verfahren auf Landeslisten verteilt.

Das Wahlverfahren führte dazu, dass mit einem Drittel der Stimmen 60 % der Abgeordneten (nämlich die Wahlkreisabgeordneten) gewählt wurden. Die restlichen 60 % der Wählerstimmen bestimmten 40 % der Parlamentarier. Von dieser Regelung profitierte die SPD als stärkster Partei, die die überwiegende Zahl der Wahlkreismandate errang.[6]

Rechtsgrundlage der Wahl war das neu gefasste hessische Landtagswahlgesetz vom 18. September 1950.[7]

Zinn löste Christian Stock (SPD), der mit der CDU zusammen regiert hatte, als Ministerpräsident ab.

Über die Gültigkeit der Wahl entschied das Wahlprüfungsgericht am 28. März 1951 endgültig.[8]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  •  Jochen Lengemann, Präsident des Hessischen Landtags (Hrsg.): Das Hessen-Parlament 1946–1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.–11. Wahlperiode). Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986 (PDF 12,31MB).

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Landtagswahlen in Hessen 1946 — 2009 Hessisches Statistisches Landesamt
  2.  Jochen Lengemann, Präsident des Hessischen Landtags (Hrsg.): Das Hessen-Parlament 1946–1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.–11. Wahlperiode). Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986, S. 98 (PDF 12,31MB).
  3. Claus A. Fischer (Hrsg.): Wahlhandbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Daten zu Bundestags-, Landtags- und Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern und in den Kreisen 1946–1989, 1. Halbband, Paderborn 1990.
  4. Union in deutschland vom 11. November 1950, Seite 4, Online
  5. Union in deutschland vom 25. November 1950, Seite 2, Online
  6. Jakob Schissler: Grundzüge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen nach 1945, Kapitel: Die wahlgesetzlichen Regelungen; in: Dirk Berg-Schlosse und Thomas Noetzel: Parteien und Wahlen in Hessen 1946-1994, Seite 57-60
  7. GVBl. S. 171
  8. StAnz 1951, Beilage Nr. 11 zu Nr. 23