Landverkehr

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Straßen- und Fußgängerverkehr (Wien)

Landverkehr bezeichnet alle Arten des Verkehrs, die auf festem Boden, also an Land stattfinden. Neben dem Landverkehr existiert die Schifffahrt, der Luftverkehr und die Raumfahrt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Begriffsbedeutung

Zum Landverkehr zählt insbesondere der Fußverkehr, der Straßenverkehr, der Schienenverkehr und die Seilbahnen. Der Landverkehr ist die älteste Verkehrsart, dabei ist der Fußgängerverkehr der ursprünglichste.

[Bearbeiten] Infrastruktur

Für den Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr werden zumeist Infrastrukturen wie Straßen und Wege verwendet. Zur Verkehrsregelung sind häufig technische Einrichtungen wie Lichtzeichenanlagen vorhanden. Für den Schienenverkehr gibt es zudem Schienen samt technischer Einrichtung wie Signale und verkehrlicher Einrichtung wie Bahnhöfe.

Die Fahrzeuge, die für den Landverkehr verwendet werden, heißen Landfahrzeuge, sofern dies Kraftfahrzeuge sind, können diese je nach Bauart teilweise auch schwimmen und werden dann Amphibienfahrzeuge genannt.

[Bearbeiten] Auswirkungen auf die Umwelt

Der Landverkehr trägt in den Industrienationen (gemeinsam mit der Gebäudebebauung) den höchsten Anteil an der Bodenversiegelung durch den Straßenbau. Der CO2 -Aussstoß trägt im Kraftverkehr zur Luftverschmutzung bei und damit zur Klimaerwärmung.

[Bearbeiten] Nutzung

Landverkehre finden für die verschiedensten Zwecke statt, z.B. der Personenverkehr. Im Güterverkehr gibt es zum Teil den Kombinierten Verkehr, hierbei wird der Hauptteil des Weges per Bahn, See- oder Binnenschiff zurückgelegt, der restliche Teil im Landfahrzeug.

[Bearbeiten] Siehe auch

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