Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln |
| Kurztitel: | Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung |
| Abkürzung: | LMKV |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht |
| Fundstellennachweis: | 2125-40-25 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1626) |
| Inkrafttreten am: | 3. August 1984 |
| Neubekanntmachung vom: | 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) |
| Letzte Änderung durch: | Art. 2 VO vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1996, 1997) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
14. Oktober 2011 (Art. 8 VO vom 29. September 2011) |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.
- Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
- Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an gewerbliche Weiterverarbeiter verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.
Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Elemente der Kennzeichnung
- die Verkehrsbezeichnung
- der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
- das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
- Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
- die Mengenangaben/Füllmenge
Seit dem 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])
[Bearbeiten] Ausblick
Im November 2011 wurde die neue „Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)“ im Amtsblatt verkündet (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011). Sie wird die LMKV in weiten Teilen ablösen. Darin festgeschrieben wurde auch die Verpflichtung zur Nährwertkennzeichung. Die Verordnung tritt im Dezember 2014 in Kraft.[2]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Europäische Richtlinie zur Allergenkennzeichnung umgesetzt
- ↑ Verordnungstext der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (PDF)
[Bearbeiten] Weblinks
- Text der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
- Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker im Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Prof. Dr. Markus Fischer, Institut für Lebensmittelchemie der Universität Hamburg: Lebensmittel - Ist drin was draufsteht?
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