Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das zweite Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere davon ausführen muss:

Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen. Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht der Eigenschutz voraus, einzelne Maßnahmen unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären.

[Bearbeiten] Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Fahrerlaubnis

In Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort) Voraussetzung für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen (§ 19 FeV). Die Unterweisung darf nur von einer dafür amtlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.

Bei den Fahrerlaubnisklassen C und D ist die höherwertige Ausbildung in erster Hilfe nötig. Eine vorhandene Ausbildung in erster Hilfe kann eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ersetzen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Generalsekretariat des Österreichischen Roten Kreuzes, Erste Hilfe – Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Wien, 2006; ISBN 3-902332077.

[Bearbeiten] Weblinks

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