Legitimation
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Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = „Gesetz“, „Rechtfertigung“) bezeichnet:
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung
- im Familienrecht bei Kindern das Erlangen der Rechtstellung der Ehelichkeit, siehe Ehelichkeitserklärung und Unehelichkeit
- in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft) und Legitimationskettentheorie
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen, vgl. Legitimität
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