Leichengift

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Als Ptomain (von altgr. πτώμα ptōmaLeiche‘, mit dem Suffix -in; Plural: Ptomaine) – auch Leichengift, Leichenbase oder Leichenalkaloid – werden die bei der Fäulnis von Eiweiß infolge mikrobieller Zersetzung von Lysin und Ornithin durch Decarboxylierung entstehenden relativ ungiftigen biogenen Amine Cadaverin und Putrescin bezeichnet, die ein Grund für den Verwesungsgeruch von Leichen sind. Lediglich das durch Dehydratation von Cholin entstehende Neurin besitzt eine gewisse akute Toxizität. Daneben spielen auch Schwefelverbindungen wie Schwefelwasserstoff eine Rolle, die zwar an sich giftig sind, aber nicht in hoher Konzentration vorliegen.

Obwohl in kriegerischen Auseinandersetzungen auch Leichen zum Vergiften von Brunnen und Gewässern verwendet wurden, gibt es keine Substanz „Leichengift“. Je nach Todesursache und Grad der Verwesung ist zumeist ein bestimmter Krankheitserreger (beispielsweise Pestbakterien) für die krank machende Wirkung verantwortlich.

Im Umgang mit Leichen etwa in Bestattungsunternehmen gilt, dass eine schädliche Wirkung infolge Hautkontakt oder Einatmung von „Leichengift“ ausgeschlossen ist. Bei oraler Aufnahme, Injektion oder gewaltsamer Schädigung sind aber sehr wohl Erkrankungen möglich:

  • durch Bakterientoxine (z. B. Botulin, Tetanustoxin),
  • durch Spaltprodukte infolge Eiweißfäulnis,
  • durch mikrobielle Infektionen.

In früheren Zeiten wurden in medizinischen Hörsälen (als die Zusammenhänge noch nicht bekannt waren) auf demselben Tisch sowohl Sektionen von Leichen als auch Operationen durchgeführt, meist zum Nachteil der Patienten, die dann jedoch an Infektionen und nicht durch „Leichengift“ verstarben; siehe Ignaz Semmelweis.

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