Leutnante

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Die Leutnante bilden eine Dienstgradgruppe der Bundeswehr.

Die Dienstgradgruppe umfasst die rangniedrigsten Offiziersdienstgrade, darunter den Leutnant, welcher der Dienstgradgruppe den Namen leiht.[1][2]

Dienstgrade[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstgrade der Bundeswehr werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[3] festgesetzt. Die Dienstgradgruppe der Leutnante umfasst gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ alle rangniedrigsten Offiziersdienstgrade[1] bis Oberleutnant (für Heeres- und Luftwaffenuniformträger[A 1]) bzw. Oberleutnant zur See (für Marineuniformträger[A 1]).[2][A 2]

Folgende Tabelle fasst alle zur Dienstgradgruppe der Leutnante zählenden Dienstgrade zusammen. Der jeweils linke Spalte nennt die Dienstgrade für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die zweite die Dienstgrade für Marineuniformträger. Angegeben sind in der Tabelle jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode[4], die nach „ZDv 64/10 - Abkürzungen in der Bundeswehr“ definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen[5] und die Besoldungsgruppe für Berufs- und Soldaten auf Zeit nach Bundesbesoldungsordnung[6].

Dienstgradgruppe[2] Leutnante
Schulterklappe
für Jacke des Dienstanzug
bzw. Ärmelabzeichen[7]
Dienstgradabzeichen eines Oberleutnants auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Oberleutnants auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Oberleutnants zur See (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Oberleutnants zur See (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Leutnants der Fallschirmjägertruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Leutnants der Fallschirmjägertruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Leutnants zur See (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Leutnants zur See (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgrad[1] Ober­leutnant Oberleutnant zur See Leutnant Leutnant zur See
Abkürzung[5] OLt/OL OLt zS/OLZS Lt/L Lt zS/LZS
NATO-Rangcode[4] OF-1
Besoldungsgruppe[6] A10 A9

Befehlsbefugnis und Dienststellungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Soldaten der Dienstgradgruppe Leutnante können auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee und Unteroffiziere mit Portepee Befehle erteilen.[8][9]

In der Regel sind die Soldaten der Dienstgradgruppe der Leutnante noch in der Ausbildung, die entsprechend ihrer Teilstreitkraft, ihrem Organisationsbereich und ihrer Laufbahn nach Soldatenlaufbahnverordnung leicht differiert. Werden Leutnante in einer der Laufbahnen des Truppendienstes in der Truppe eingesetzt (d. h. entweder nach Abschluss ihrer Offiziers- und truppengattungsspezifischen Ausbildung oder in Truppenpraktika), dienen sie als militärische Führer auf Dienststellungen als Zugführer, Kompanieeinsatzoffizier, Luftfahrzeugführer oder (selten) auch als Kompaniechef sowie als Gruppenführer in Spezialverwendungen (in diesen Fällen sind meist Hauptleute Zugführer). Offiziere des militärfachlichen Dienstes dieser Dienstgradgruppe dienen häufig in Fachabteilungen, die sich mit Fachfragen der Rüstungs-, Logistik- und Personalplanung, der Materialerprobung oder Verfahren der Materialerhaltung beschäftigen. Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können die allermeisten Offiziere dieser Dienstgradgruppe in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10] Kompaniechefs sind Einheitsführer und daher Disziplinarvorgesetzte der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[11]

Ernennung und Besoldung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Leutnante trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. In einen entsprechenden Dienstgrad können Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Leutnante ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere. Eine Direkteinstellung mit einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Leutnante ist bei entsprechender Eignung möglich. Die meisten Leutnante haben aber zuvor im Dienstgrad Oberfähnrich (Reservisten meist abweichend als Fähnrich) gedient. Der Dienstgrad kann dann in der Regel frühestens nach 36 Monaten Dienstzeit erreicht werden.[A 3] Vor Ernennung zum Leutnant muss eine Offizierprüfung mit Erfolg abgelegt werden. Mit der Ernennung zum Leutnant werden Offizieranwärter zu Offizieren. Dies gilt entsprechend ebenfalls für Offizieranwärter in den Laufbahnen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes, die aus dieser Dienstgradgruppe regelmäßig nur den Dienstgrad Leutnant bzw. Leutnant zur See durchlaufen und während der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Leutnante Sanitäts- und Militärmusikoffizieranwärter bleiben.[A 4][12][13][14][A 5]

Soldaten der Dienstgradgruppe der Leutnante werden abhängig vom Dienstgrad nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A9 bis A 10 besoldet.[6]

Dienstgradabzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Dienstgradabzeichen der Leutnante in Heeresuniform zeigt einen oder zwei Sterne als Schulterabzeichen; Marineuniformträger der Dienstgradgruppe zeigen einen oder zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln.[A 6][1][7]

Kopfbedeckung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Mützenschirm der Leutnante (und auch der Hauptleute und Oberfähnriche (zur See)) zeigt einen 0,7 cm breiten, stumpfgezackten, am Schirmrand verlaufenden, für Heeres- und Luftwaffenuniformträger silberfarbenen (nur für Marineuniformträger goldfarbenen), aus Metallgespinst handgestickten Streifen.[1][7] Da die Bestickung des Mützenschirms für Marineoffiziere nach Form und Farbe Assoziationen mit dem Rand eines bekannten Butterkeks hervorrufen kann, wird diese Stickerei scherzhaft auch als „Keksrand“ bezeichnet.

Äquivalente Dienstgradgruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Leutnante sind mit dem NATO-Rangcode OF-1 eingestuft.[4] In der Schweizer Armee sind die Subalternoffiziere vergleichbar.

Verwendung als Sammelbezeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 wird für die Dienstgradgruppe die Bezeichnung „Leutnante“ festgesetzt.[2] Dies ist daher die offizielle Sammelbezeichnung für Soldaten in Dienstgraden dieser Dienstgradgruppe.[2] Die nach Duden grammatikalisch ebenso zulässige und im Zivilen häufigere Pluralform „Leutnants“[15] wird im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr auch dann vermieden, wenn statt der Dienstgradgruppe im Sinne des „normalen“ Plurals nur mehrere Soldaten im Dienstgrad Leutnant gemeint sind. Nicht in jedem Kontext ist klar, ob „Leutnante“ nun die Dienstgradgruppe, mehrere Soldaten im Dienstgrad Leutnant oder sogar mehrere Soldaten in den Dienstgraden Leutnant und Leutnant zur See, die im Sprachgebrauch der Marine meist als „Leutnant“ statt als „Leutnant zu See“ angeredet werden, meint.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) - Der Präsident., 13. März 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. August 2014; abgerufen am 26. März 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/mil.bundeswehr-karriere.de
  2. Die Zentrale Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ ersetzt die Abschnitte B 185 der Zentralen Dienstvorschrift 14/5 „Soldatengesetz“, wo die Dienstgradgruppen bisher festgelegt wurden. Der Text aus B 185 ZDv 14/5 wurde unverändert in die ZDv A-1420/24 übernommen. Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Die Frist kann um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, da Dienstzeiten in der Bundeswehr vor Beginn der Ausbildung zum Offizier (also in anderen Laufbahngruppen) begrenzt angerechnet werden können. An die zumindest anteilig in Wehrübungen abzuleistende Mindestdienstzeit der Reserveoffizieranwärter werden erheblich geringere Fristen geknüpft. Reservisten werden jedoch insoweit mit aktiven Soldaten gleichgestellt, dass die Ernennung zum Offizier nicht früher als bei entsprechenden aktiven Offizieranwärtern erfolgen kann.
  4. Der angehende Arzt oder Apotheker im Dienstgrad Leutnant ist also kein Offizieranwärter mehr, sondern ist Offizier im Sanitätsdienst. Er bleibt gleichwohl aber noch Sanitätsoffizieranwärter und wird erst mit der Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute Sanitätsoffizier.
  5. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  6. In der ZDv 37/10 sind neben der in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten beschriebenen Form als Ärmelabzeichen auch entsprechende (d. h. gleichgestaltete) Schulterabzeichen für Marineuniformträger beschrieben.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  2. a b c d e Bundesministerium der Verteidigung, BMVg P II 5 (Hrsg.): A-1420/24. Zentrale Dienstvorschrift. Dienstgrade und Dienstgradgruppen. 19. Januar 2006 (reservistenverband.de [PDF; abgerufen am 10. Februar 2016]).
  3. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  4. a b c Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  5. a b Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b c Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento des Originals vom 19. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dmb-lv-westfalen.de
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV)).
  9. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  12. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  13. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  14. Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.reservisten.bundeswehr.de
  15. Leutnant, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, Dudenverlag, 2013, abgerufen am 6. November 2011.