Lizenziat der Rechtswissenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Lic. iur.)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Lic. iur. steht in der Schweiz als Abkürzung für ein Lizenziat in Rechtswissenschaft (Jus), das heisst ein akademisches Diplom in Rechtswissenschaften. Dieses Diplom kann nur an Universitäten erworben werden und bedingt normalerweise acht bis zehn Semester Studium; das Verfassen einer Diplomarbeit ist in Unterschied zum Masterstudiengang nicht erforderlich, hingegen das Bestehen der Abschlussprüfungen. Ein lic. iur. ist Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung.

Aufgrund der Bologna-Reform ersetzten die Schweizer Universitäten ihre bisherigen Abschlussdiplome durch ein zweistufiges System mit Bachelor- und Master-Grad, wobei der Master einem Lizenziat gleichgestellt ist und rund 4 1/2 Jahre Studium voraussetzt.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen