Liste der Flaggen im Saarland

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Die Liste der Flaggen im Saarland enthält die Flaggen der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Landkreise im Saarland.

Landesflagge und Landesdienstflagge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesland Hissflagge Kommentare
Saarland
Landes- und Dienstflagge

3:5
Durch Gesetz festgelegt am 1957:

„Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold.
Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.“[1]

„Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold.
Die Flagge des Saarlandes hat die Form eines Rechtecks, dessen Breite sich zur Länge wie drei zu fünf verhält, und zeigt in drei gleich breiten Querstreifen von oben nach unten die Landesfarben. Auf dem roten Streifen steht in der Mitte, in den schwarzen und in den goldenen Streifen je bis zur Hälfte übergreifend, das Landeswappen.
Die Landesflagge kann auch in der Form Banners gesetzt werden.“[2]

„Das Wappen des Saarlandes zeigt in einem gevierten Halbrundschild:
oben rechts einen goldgekrönten silbernen Löwen in blauem, von silbernen Kreuzen besätem Feld,
oben links in Silber ein rotes geschliffenes Balkenkreuz,
unten rechts in Gold einen roten Schrägrechtsbalken, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern,
unten links in Schwarz einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen.“[3]

Landeshauptstadt Saarbrücken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landkreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Artikel 62 der Verfassung des Saarlandes (Memento des Originals vom 2. März 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de (SVerf) vom 15. Dezember 1947, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986). Fundstelle: Amtsblatt 1947, S. 1077.
  2. Artikel 1 des Gesetzes Nr. 508 über die Flagge des Saarlandes vom 9. Juli 1956 (Amtsblatt des Saarlandes 1956, S. 1213, 1215), in Kraft seit dem 1. Januar 1957, zitiert nach flagspot.net
  3. Artikel 1 des Gesetzes Nr. 509 über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 (Amtsblatt des Saarlandes 1956, S. 1213, 1215), in Kraft seit dem 1. Januar 1957, zitiert nach flagspot.net

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]