Liste der Wappen im Altmarkkreis Salzwedel

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Diese Liste zeigt die amtlich genehmigten Wappen der Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden, sowie Wappen von ehemaligen Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften, Städten und Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

Wappen der Verbandsgemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Verbandsgemeinde führt kein Wappen:

Wappen der Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Historische Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Blasonierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landkreiswappen: „Gespalten; vorn in Silber ein roter goldbewehrter Adler am Spalt und hinten geteilt oben in Gold ein aufgerichteter blauer Löwe mit roter Zunge und Bewehrung, hinten unten in Blau ein goldener vorheraldischer ankerkreuzförmiger Beschlag.“
  2. Arendsee (Altmark): „In Silber über blauen Wellen der rote goldenbewehrte märkische Adler.“
  3. Beetzendorf: „In Silber über blauen Wellen eine dreitürmige rote Burg mit silbernen Dächern. Im offenen Tore drei (2:1) rote Adlerbeine.“
  4. Diesdorf: „In Rot ein von vier steigenden goldenen Eichenblättern bewinkeltes golden bordiertes schwarzes Kreuz mit einem Herzschild, der Herzschild schwarz-gold schräggeviert, belegt mit einer Fensterraute in verwechselten Farben.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  5. Gardelegen: „Gespalten in Silber; vorn am Spalt ein golden bewehrter roter Adler, hinten auf grünem Boden wachsend drei an grünen Stangen emporrankende grüne Hopfenpflanzen mit Dolden und Blättern.“
  6. Jübar: „In Silber aus grünem Schildfuß wachsender grüner Lindenbaum mit schwarzem Stamme, rechts oben begleitet von einem schwarzbewehrten roten Adler.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 2) (PDF; 96 kB)
  7. Kalbe (Milde): „Gespalten von Silber und Gold, vorn am Spalt ein roter Adler mit goldener Bewehrung, hinten aus dem Schildrand hervorbrechend ein rotes Kalb.“
  8. Klötze: „In Silber einen grünen bewurzelten Eichenstumpf mit gestümmelten Ästen, aus denen grüne Blätter treiben.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)@1@2Vorlage:Toter Link/daten.verwaltungsportal.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  9. Kuhfelde: „In Grün eine erhöhte eingebogene silberne Spitze, vom unteren Schildrand aus belegt mit einem roten Stufengiebel mit zwei tagbeleuchteten Rundbogenfensteröffnungen nebeneinander, oben rechts begleitet von einem schwebenden silbernen Kuhkopf, links von einem schwebenden silbernen Schild, darin ein schwebendes Tatzenkreuz mit Nagelspitzfuß.“
  10. Salzwedel: „Gespalten in Silber; vorn ein halber roter Adler mit goldener Bewehrung und Brustspange, daneben ein aufgerichteter roter Schlüssel mit rückgewendetem Bart; hinten ein roter Adler mit goldener Bewehrung und Brustspangen, in den Fängen zwei liegende rote Schlüssel pfahlweise, über die Schwingen gestülpt zwei stahlfarbene Kübelhelme mit schwarzem goldverziertem Flug, in der Halsbeuge ein sechseckiger goldener Stern.“
  11. Landkreis Gardelegen: „Geteilt; oben in Silber ein wachsender goldbewehrter roter Adler, unten in Rot ein schreitender blaubewehrter und blaubezungter goldener Löwe.“
  12. Landkreis Salzwedel: „Geteilt; oben in Silber ein wachsender goldbewehrter roter Adler, unten in Schwarz zwei goldene Balken.“
  13. Ahlum: „Geteilt in Grün über Silber mit Spitze in verwechselten Farben; die Spitze oben begleitet von je einem aufrechten silbernen Eichenzweig mit 3 Blättern und 2 gestielten steigenden Früchten; im unteren Teil der Spitze ein silbernes Großsteingrab, überhöht von einer silbernen Kette.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Ahlum § 2 Abs. 1.)
  14. Apenburg: „Gespalten von Silber und Blau; vorn ein goldbewehrter, gezungter roter Adler am Spalt, hinten ein nach rechts gewendeter goldener Affenrumpf mit einem roten Halsband mit goldenem Ring.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Apenburg § 2 Abs. 1.)
  15. Bandau: „In Blau ein achteckiger, von einer goldenen Kette umschlossener silberner Stein, belegt mit einer blauen Windrose, überhöht von 2 goldenen Windrosen.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Bandau § 2 Abs. 1.)
  16. Binde: „In Grün zwischen zwei aufrechten goldenen Ähren am Halm mit je einem zum Schildrand gekehrten aufrechten Blatt ein aufgeschlagenes goldenes Buch, überhöht von drei aufgerichteten goldenen Kegeln nebeneinander, der mittlere beknauft.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  17. Breitenfeld: „Gespalten von Gold und Rot, zwischen je einer vom Spalt aus schräg gestellten Ähre mit Blatt in verwechselten Tinkturen ein gesenktes Schwert mit silberner Klinge und goldenem Griff mit Knauf und Parierstange.“ (Genehmigung zur Führung von Wappen und Flagge für die Gemeinde Breitenfeld. In: Altmarkkreis Salzwedel (Hrsg.): Amtsblatt für den Altmarkkreis Salzwedel. Jahrgang 14, Nr. 3/2008. General-Anzeiger Salzwedel, Salzwedel 19. März 2008, S. 39.)
  18. Dönitz: „Von Rot und Silber gespalten mit einem von drei jungen Trieben beblätterten Baumstumpf in verwechselten Farben.“
  19. Ellenberg: „In Blau auf gewölbtem, mit fünf steigenden grünen Eichenblättern belegtem goldenen Schildfuß einen schreitenden silbernen Hirsch mit zehnendigem goldenen Geweih und goldenen Hufen.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Ellenberg § 2 Abs. 1.)
  20. Hanum: „In Rot – überhöht von einem silbernen Wellenleistenstab – sieben silberne Häuser, hufeisenförmig gruppiert um ein silbernes Haus vor einem spitzbedachten silbernen Turm; alle Häuser mit Satteldach und geschlossenem Rundbogentor; im Schildgrund vor der Hufeisenöffnung eine silberne Blüte mit fünf Blättern (2:3) und rotem Butzen.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Hanum § 2 Abs. 1.)
  21. Immekath: „In Grün ein goldener Bienenkorb überhöht von zwei fliegenden goldenen Bienen mit silbernen Flügeln.“
  22. Jahrstedt: „In Gold aus grünem mit silbernem, Schwarz konturiertem Wellenbalken belegtem Schildfuß wachsenden 3 schwarze Rohrkolben mit grünen Stängeln und Blättern in einem wachsenden, schwarzen, golden gefugten Torbogen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  23. Jävenitz: „In Grün ein aus dem unteren Schildrand wachsender goldener Hirschrumpf mit zwölfendigem Geweih.“
  24. Jeeben: „Von Grün und Schwarz schräglinks geteilt, die Teilung belegt mit silbernem Balken; oben eine silberne Kopfweide, unten eine goldene Garbe aus drei Ähren, der Balken belegt mit drei linksgewendeten blauen Fischen.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Jeeben § 2 Abs. 1.)
  25. Jeggau: „In Gold ein flugbereiter blauer Phönix mit rotem Schnabel und ausgeschlagener Zunge, aufsteigend aus rotem Feuer und überhöht von drei sechsstrahligen blauen Sternen, der mittlere größer.“ (Genehmigung zur Führung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Jeggau. In: Altmarkkreis Salzwedel (Hrsg.): Amtsblatt für den Altmarkkreis Salzwedel. Jahrgang 14, Nr. 10/2008. General-Anzeiger Salzwedel, Salzwedel 22. Oktober 2008, S. 179.)
  26. Jerchel: „Gespalten von Grün und Gold; vorn am Spalt ein silbernes zwölfspeichiges Rad, hinten ein Wickenzweig mit 12 grünen Blättern und 12 blauen Blüten.“
  27. Kassieck: „Gespalten von Gold und Grün; vorn eine steigende grüne Hopfenranke mit vier Blättern und vier Dolden, hinten eine geschwungene ausgerissene goldene Eiche mit fünf Blättern und vier Eicheln.“
  28. Kaulitz: „Geviert von Silber und Blau; Feld 1: ein linksgekehrter roter Kuhrumpf; Feld 2: drei steigende goldene Ähren balkenweise; Feld 3: drei goldene Kugeln (2:1); Feld 4: ein roter Pferderumpf.“
  29. Kläden: „In Silber über drei blauen Wellenleistenstäben im Schildfuß ein ausgerissener grüner Baum, dessen Stamm sich in zwei Hauptäste gabelt, die kranzartig einen silbernen Schild, darin ein golden bewehrter und gezungter roter Adler, einschließen.“
  30. Kunrau: „In Gold ein aufsteigendes schwarzes Pferd; rechts eine grüne Flanke, pfahlweise belegt mit einem golden bebutzten silbernen Gänseblümchen zwischen zwei aufsteigenden silbernen Weidenblättern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  31. Lagendorf: „Im grünen, durch eine silbern bordierte schwarze Leiste geteilten Schild oben ein goldener Pflug, unten sieben goldene Scheiben.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Lagendorf § 2.)
  32. Letzlingen: „Gespalten von Grün und Silber, vorn ein gezinnter silberner Turm mit zwei pfahlweise angeordneten Fensteröffnungen, hinten eine fünfendige rote Geweihstange.“
  33. Lindstedt: „In Gold drei (2:1) schwarze Wolfsangeln.“
  34. Lüdelsen: „In Grün ein mit einem schwarzen Mühlrad belegter silberner Balken; oben ein querliegender silberner Schlüssel, unten ein silbernes Hünengrab.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Lüdelsen § 2 Abs. 1.)
  35. Mechau: „In Grün eine silberne Kirche (Vorderfront) mit spitzbogiger schwarzer Toröffnung und zwei rundbogigen schwarzen Fensteröffnungen; der Turm mit runder schwarzer Öffnung, Sims und beknauftem Runddach. Rechts oben ein steigender, dreiblättriger, goldener Lindenzweig, links oben ein goldenes Rad mit 6 Speichen.“
  36. Mellin: „In Blau eine nach unten offene, oben ein goldenes Tatzenkreuz umschließende silberne Flussschlinge (Mäander), begleitet von vier goldenen Buchenblättern.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Mellin § 2 Abs. 1.)
  37. Miesterhorst: „In Silber auf grünem Rasen überblauem Wellenschildgrund eine grüne Eiche mit acht goldenen Früchten, der Stamm beseitet von zwei aufrechten, einander zugekehrten grünen Ähren mit schwarzen Grannen und je zwei Blättern am Halm.“
  38. Nettgau: „In Silber auf erhöhtem grünen Schildfuß drei Eichen mit schwarzen Stämmen und ineinander übergehenden grünen Kronen, im Schildfuß ein natürliches silbernes Hünengrab.“
  39. Neuendorf: „In Blau vier goldene fächerartig gestellte schwebende Ähren über einem sechsmal wellenförmig von Silber und Blau geteilten Wellenschildfuß.“
  40. Neuferchau: „In Silber ein grüner Maulbeerzweig mit zwei roten Früchten; im grünen Schildfuß ein silberner Pflug.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  41. Peckfitz: „In Silber auf grünem Schildfuß eine rote Kirche, im spitzbedachten Turm mit schwarzem Turmkreuz eine Türöffnung und pfahlweise zwischen zwei Fensteröffnungen ein kleinerer runder Durchbruch, das Schiff mit schwarzem Fachwerk und zwei Fensteröffnungen, am linken Schildrand eine rechtshalbe grüne Eiche, der Schildfuß belegt mit einem silbernen Schild, darin ein golden bewehrter schwarzer Adler, und beidseits des Schildes je einem silbernen Klingelbeutel mit goldenem Griffstück.“ (Genehmigung zur Führung des Wappens und der Flagge für die Gemeinde Peckfitz. In: Altmarkkreis Salzwedel (Hrsg.): Amtsblatt für den Altmarkkreis Salzwedel. Jahrgang 15, Nr. 7/2008. General-Anzeiger Salzwedel, Salzwedel 16. Juli 2008, S. 124.)
  42. Potzehne: „In Grün drei silberne Ähren mit Grannen.“
  43. Roxförde: „In Gold ein schwarzer springender Eber mit roter Bewehrung vor einer grünen bewurzelten Eiche mit schwarzen Eicheln.“
  44. Schwiesau: „In schwarzem, golden flankiertem Schild eine steigende, nach links gewendete, golden bekrönte und bezungte silberne Schlange; die Schildflanken belegt mit je einem blühenden roten Mohnstengel.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  45. Sichau: „In Gold ein rotes Pulverhorn mit Deckel, an seinem Tragriemen von einem querliegenden grünen Schlehenzweig mit blauen Früchten herabhängend, zwischen Zweig und Horn drei (2:1) kantenwürfelförmige blaue Kristalle mit silberner Facettierung.“
  46. Siedenlangenbeck: „In Grün eine silberne Windmühle mit 6 (3:3) pfahlweise gestellten schwarzen Fensteröffnungen und goldenen Flügeln, begleitet von je einem silbernen Pflugschar, im goldenen Schildfuß ein blauer Wellenbalken.“ (Hauptsatzung § 3 Abs. 1) (PDF)
  47. Steimke: „Im goldenen Schild mit schwarz/silbernem Sparrenbord eine entwurzelte schwarze Eiche mit grünen Blättern und Früchten über blauer Wellenleiste.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  48. Tangeln: „In Silber ein grüner Schildhauptpfahl, belegt mit einem silbernen Wellenfaden, beseitet von je einem steigenden grünen Eichenblatt.“ (Gemeinde Beetzendorf (Hrsg.): Ehemalige Hauptsatzung der Gemeinde Tangeln § 2 Abs. 1.)
  49. Vienau: „Über erhöhter, flacher goldener Spitze von Blau und Grün gespalten; vorn ein schräglinker schwarz konturierter silberner Fisch mit einer Rückenflosse und zwei Bauchflossen, hinten zwei schrägrechts gestaffelte goldene Ähren am Halm mit schwarzen Grannen; unten ein hängender grüner Hopfentrieb mit zwei zu den Schildrändern gekehrten Blättern und vier gestielten Dolden nebeneinander.“
  50. Wenze: „In Grün eine schwarz konturierte silberne Kirche mit schwarzer Türöffnung und 3 schwarzen Fensteröffnungen; begleitet rechts von einem schwarz konturierten silbernen Wellenstab, links oben von 3 gebundenen goldenen Ähren.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1) (PDF)
  51. Winterfeld: „In Blau ein vom Deckstein eines silbernen Hünengrabes aufspringender silberner Wolf mit schwarzen Krallen und ausgeschlagener roter Zunge, unten eingeschlossen von den Tragsteinen des Hünengrabes drei goldene Ähren, die beiden äußeren mit Halmblatt.“ (Amtsblatt des Landkreises Nr. 1/2009 Seite 10 (Memento des Originals vom 26. Juli 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.altmarkkreis-salzwedel.de)
  52. Zichtau: „In Silber auf grünem Hügel eine mit einem Herzschild belegte grüne Kastanie. Herzschild: In Gold zwei rote Balken, der obere belegt mit zwei silbernen Rosen, der untere mit einer silbernen Rose (Wappen des Geschlechts von Alvensleben).“

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Wappen im Altmarkkreis Salzwedel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien