Londoner Abkommen
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Londoner Abkommen steht für:
- das Londoner Übereinkommen (Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ)
- das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923 zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen für die ehemalige Siedlungskolonie Deutsch-Südwestafrika. Das Deutsche Reich sicherte zu, seinen Einfluss dahingehend auszuüben, dass die Staatsangehörigkeit der Südafrikanischen Union von den Betroffenen nicht ausgeschlagen werde.
- das Londoner Viermächte-Abkommen
- Londoner Schuldenabkommen
Siehe auch:
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