Luftfahrt-Bundesamt
52.31472222222210.548888888889Koordinaten: 52° 18′ 53″ N, 10° 32′ 56″ O
| Luftfahrt-Bundesamt — LBA — |
|
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
| Gründung | 1. Februar 1955 |
| Hauptsitz | Braunschweig |
| Behördenleitung | Jörg-Werner Mendel |
| Website | www.lba.de |
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte[Bearbeiten]
Am 15. September 1953 wurde die "Vorläufige Bundesstelle für Luftfahrtgerät und Flugunfalluntersuchung" (VBL) mit Sitz in Bonn errichtet. Ihre Zuständigkeiten umfassten die Leitung des Flugunfalldienstes und des Such- und Rettungsdienstes sowie die Bearbeitung neuer technischer Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Luftfahrtgerät.
Mit dem Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 wurde die VBL durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ersetzt. Es erhielt seinen Sitz in Braunschweig und nahm am 1. Februar 1955 mit 28 Mitarbeitern seinen Dienst auf. Zum ersten Leiter des LBA ernannte Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm den Luftfahrtingenieur Friedrich Möhlmann, der das Amt bis zum 31. Dezember 1969 innehatte. In der Folgezeit erlebte das LBA einen kontinuierlichen Bedeutungs- und Kompetenzzuwachs, indem ihm zahlreiche Aufgaben, die ursprünglich dem Bundesverkehrsministerium oder den Ländern oblegen hatten, zugewiesen wurden.
Im Jahre 1980 wurde die Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) aus dem LBA ausgelagert. Die FUS wurde direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt, verwaltungsmäßig zunächst aber weiterhin durch das LBA betreut. Am 1. September 1998 wurde die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gegründet.
Gebäude[Bearbeiten]
Das Gebäude in der Hermann-Blenk-Straße erinnert mit seiner silbrigen Metallstruktur an die Oberfläche historischer Aluminium-Flugzeuge, zum Beispiel der Junkers Ju 52. Der Entwurf des LBA-Bauwerks stammt vom Braunschweiger Architekturbüro Linnemann & Partner.
Organisation[Bearbeiten]
Sitz des LBA ist Braunschweig-Waggum. Dort sind die fünf Abteilungen Betrieb, Technik, Personal, Luftsicherheit und Zentrale Dienste sowie ihre Referate angesiedelt. Die eigenständige Dienststelle Flugsicherung (LBA-FS) hat ihren Sitz in Langen und wird geleitet von Fritzgeorg Dölp. Die Außenstellen des LBA befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart. Das LBA wird durch den Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes geleitet; seit dem 1. Mai 2012 ist dies Jörg-Werner Mendel.[1]
Aufgaben[Bearbeiten]
Das LBA ist in erster Linie technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde, hat aber auch darüber hinausgehende Befugnisse. § 2 I LBA-Gesetz enthält einen umfassenden Aufgabenkatalog. Danach befasst sich das LBA unter anderem mit:
- die Zulassung von Luftfahrzeugen (z. B. Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone und Luftschiffe) nebst Erteilung der Luftfahrzeug-Kennungen
- die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtbetrieben, d. h. Wartungs- und Herstellerfirmen und deren Personal
- die Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen, d. h. Fluggesellschaften und deren Personal
- die Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung des Luftfahrtpersonals wie Piloten, Dispatchern (Flugdienstberatern), Fliegerärzten oder Fluglotsen
- arbeitsteilig mit der Deutschen Flugsicherung der Erlass von Rechtsverordnungen und Verfahren.
Gemäß § 2 II LBA-Gesetz können dem LBA vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch weitere Aufgaben übertragen werden, wovon dieses Gebrauch gemacht hat und den Aufgabenkreis des Bundesamtes durch zahlreiche Erlasse und Rechtsverordnungen erweitert hat. Das LBA nimmt zunehmend auch Aufgaben aus dem administrativen Bereich wahr und beteiligt sich an der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen.
Erfährt das LBA nach der Zulassung eines Luftfahrzeugs von Mängeln desselben, so kann es "Lufttüchtigkeitsanweisungen" erlassen (§ 29 I 2 LuftVG). Als Luftaufsichtsbehörde kann es Unternehmensgenehmigungen auch widerrufen oder sofortige Flugverbote erteilen. Hiervon muss es die Europäische Kommission informieren, so dass die Daten in die "Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist" (genannt "Schwarze Liste") eingetragen werden können.
Das LBA sammelt und verwaltet auch Luftfahrtdateien. Hierzu zählen das Luftfahrzeugregister (§ 64 LuftVG), die Zentrale Luftfahrerdatei (§ 65 LuftVG), die Luftfahrer-Eignungsdatei (§ 66 LuftVG), die Datei der Flugsicherungs-Erlaubnis- und Berechtigungsinhaber (§ 67 LuftVG) und das Deliktsregister (§ 68 LuftVG).
Durch Erlass vom 31. Mai 1996 wurde das LBA zusätzlich zur Erlaubnisbehörde für die Erteilung von Einflugerlaubnissen und Betriebsgenehmigungen an ausländische Luftfahrtunternehmen, für die Erteilung von Flugliniengenehmigungen an deutsche Luftfahrtunternehmen und für die Erteilung von Genehmigungen zum Zugang zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs an deutsche und ausländische Luftfahrtunternehmen.
Zudem hat das LBA die Rechts- und Fachaufsicht über die nach § 31c LuftVG beauftragten Luftsportverbände und ist auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich befugt. Nicht zu den Kompetenzen des LBA zählt hingegen die Flugunfalluntersuchung, die ihm durch Auslagerung der "Flugunfalluntersuchungsstelle beim LBA" im Jahre 1980 entzogen wurde.
Die "Task Force" des LBA ist mit der Überprüfung ausländischer Fluggesellschaften auf deutschen Flughäfen betraut. Sie nimmt stichprobenartig insbesondere bei Charterunternehmen aus Drittländern flugbetriebliche und technische Sicherheitskontrollen der Luftfahrzeuge vor. Dies soll dazu führen, dass auch solche Flugzeuge die international verbindlichen Sicherheitsstandards einhalten.
Als Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities ist das LBA unter anderem zuständig für die nationale Umsetzung der Joint Aviation Requirements
Stellen und Planstellen[Bearbeiten]
| 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
| 403,5 | 405 | 409 | 406,5 | 399,5 | 384,5 | 383 | 383 | 387,5 | 389 | 384,5 |
Andere Länder[Bearbeiten]
- Luftfartsstyrelsen (Schweden)
- civil aviation authority (England)
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | Bundesamt für Güterverkehr | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie | Bundesanstalt für Gewässerkunde | Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen | Bundesanstalt für Straßenwesen | Bundesanstalt für Wasserbau | Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung | Bundeseisenbahnvermögen | Bundesnetzagentur | Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung | Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung | Deutscher Wetterdienst | Eisenbahn-Bundesamt | Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland | Kraftfahrt-Bundesamt | Luftfahrt-Bundesamt | DFS Deutsche Flugsicherung | Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest | Wasser- und Schifffahrtsdirektion West | Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken