Mäßige Geschwindigkeit
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Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) ist eine, gegenüber der Ausgangsgeschwindigkeit, deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit. Damit soll nach § 8 Abs. 2 StVO derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird.
Diese gilt z. B. für Fahrzeuge in Fahrradstraßen, bei der Annäherung an Bahnübergänge und Zebrastreifen.
Davon zu unterscheiden ist die sog. Schrittgeschwindigkeit, die u.a. bei der Vorbeifahrt an Omnibussen einzuhalten ist.
siehe auch: Geschwindigkeit
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