Mütter des Grundgesetzes

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Verlauf der Erwähnung von „Vätern“ und „Müttern“ des Grundgesetzes im Corpus von Google Buch ab 1974.

Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland konzipierten.

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Art. 3 Abs. 2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.

Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1962, mit Ausnahme der 12 Jahre des Nationalsozialismus, ununterbrochen Parlamentsabgeordnete gewesen und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.

Helene Wessel war seit 1949 die Vorsitzende der Zentrumspartei und damit die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland sowie die erste weibliche Fraktionsvorsitzende.

Im Korpus von Google Bücher findet sich die erste Erwähnung von „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ im Jahre 1976.[1] Nach vereinzelten Funden steigt die Erwähnung der Frauen ab 1988 merkbar.

Literatur [Bearbeiten]

  • Carmen Sitter: Die Rolle der vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Die vergessenen Mütter des Grundgesetzes. Münster 1995, ISBN 3-825-82545-0.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Verhandlungen des Deutschen Bundestages: Stenographische Berichte, Band 222, 1976, S. 204: „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich etwas dabei gedacht, als sie sich für die repräsentative Demokratie entschieden haben.“