Mindestanforderungen an das Risikomanagement
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Mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement werden Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements bei deutschen Finanzinstituten bezeichnet. Diese in Rundschreiben der BaFin veröffentlichten Vorgaben erfolgen für das Banken- und das Versicherungswesen getrennt:
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), die sich an Kreditinstitute richten
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement (VA), abgekürzt MaRisk (VA), die sich an die Versicherungswirtschaft richten.
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