Mindestanforderungen (Deutsche Finanzmarktaufsicht)

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Dieser Artikel erläutert Mindestanforderungen als Instrument der deutschen Finanzmarktaufsicht; zum Begriff Mindestanforderung im Allgemeinen siehe Mindestanforderung.

Mindestanforderungen sind ein Instrument der Finanzmarktaufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Ausgestaltung des Risikomanagements bei deutschen Finanzinstituten und Versicherungen.

Diese Rundschreiben der BaFin gibt es für die folgenden Bereiche:

  • MaRisk (BA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an Kreditinstitute richten,
  • MaRisk (VA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an die Versicherungswirtschaft richten.
  • InvMaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an die Investmentgesellschaften richten
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