Markenklassifikation

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Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
Kurztitel: Nizza-Klassifikation
Titel (engl.): Nice Agreement Concerning the International Classification
of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks
Datum: 15. Juni 1957
Fundstelle:
Fundstelle (deutsch): Teil 1: Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen (PDF; 1,8 MB) und Teil 2: Liste der Waren und Dienstleistungen nach Klassen (PDF; 1,7 MB)
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen
Unterzeichnung:
Ratifikation: 83 Staaten (15. Oktober 2008)[1]
Deutschland: 29. Januar 1962
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die internationale Markenklassifikation (auch „Nizza-Klassifikation“ genannt) ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung einer Marke. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich einen Namen, Wort, Bild, Zeichen, etc. schützen lassen kann. Sie besteht aus 45 Klassen. Es ist möglich, dass sich verschiedene Anmelder dieselbe Wortmarke (z. B. Tempo) eintragen lassen, solange dies in unterschiedlichen Klassen geschieht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch unterschiedliche Klassen ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen enthalten können, so dass eine Eintragung ältere Rechte verletzen würde (z. B. Software in der Klasse 09 und Dienstleistungen eines Programmierers in der Klasse 42).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte [Bearbeiten]

Die Markenklassifikation wurde am 15. Juni 1957 in Nizza mit dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken international beschlossen und wird daher auch Nizza-Klassifikation genannt. Seither wird sie alle fünf Jahre in einer revidierten Fassung neu herausgegeben, um mit der gesellschaftlichen und technischen Weiterentwicklung Schritt zu halten. Am 1. Januar 2007 trat die 9. Ausgabe der Internationalen Markenklassifikation in Kraft; seit dem 1. Januar 2012 gilt die 10. Ausgabe.[2] Sie wird von der WIPO verwaltet und weltweit in mehr als 140 Ländern genutzt.

Klasseneinteilung [Bearbeiten]

Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza wurden in der 10. Ausgabe geändert. Die vormals geltenden Klassifikationsregeln wurden vollständig überarbeitet, Begriffe neu eingeführt bzw. gestrichen und Zuordnungen zu den einzelnen Klassen wurden geändert.[3][4][5]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/nice.pdf
  2. DPMA - Nizza Klassifikation. Website DPMA. Abgerufen am 13. Oktober 2012.
  3. Hinweis - auf die Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012 - Was bedeutet das für Markenanmelder? - Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe - Organisatorisches. Website des DPMA. Abgerufen am 13. Oktober 2012.
  4. Teil 1: Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen (.pdf-Datei; 1,8 MB). Website DPMA. Abgerufen am 13. Oktober 2012
  5. Teil 2: Liste der Waren und Dienstleistungen nach Klassen (.pdf-Datei; 1,7 MB). Website DPMA. Abgerufen am 13. Oktober 2012
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