Mastino Napoletano
| Mastino Napoletano | ||
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| FCI-Standard Nr. 197 | ||
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| Ursprung: | ||
| Alternative Namen: |
Neapolitanischer Mastiff |
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| Widerristhöhe: |
Rüde 65–75 cm |
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| Gewicht: |
Rüde 60–70 kg |
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| Liste der Haushunde | ||
Der Mastino Napoletano ist eine von der FCI anerkannte italienische Hunderasse (FCI-Gruppe 2, Sektion 2.1, Standard Nr. 197).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Herkunft und Geschichtliches
Man nimmt an, dass der Mastino Napoletano ein direkter Nachfahre der römischen Kriegshunde, der Molosser, ist. Diese Hunde wurden sowohl bei Feldzügen eingesetzt als auch für Kämpfe gegen Menschen und wilde Tiere in der Zirkusarena. Die Bedeutung von Kriegshunden schwand im Laufe der Jahrhunderte. So wurde der Mastino Napoletano zum Wach- und Schutzhund der Gehöfte im Südlichen Italien. 1947 begann die systematische Zucht der Rasse.[1]
[Bearbeiten] Beschreibung
Der Mastino Napoletano ist ein schwerer, massiger, stämmiger und großer Hund, dessen Körperlänge die Widerristhöhe (bis 75 cm bei 70 kg) übertrifft. Das Haar ist kurz, rau und hart, dicht, die bevorzugten Farben sind: grau, bleigrau und schwarz, aber auch braun, falbfarben und intensiv falbfarben (hirschrot). Der Kopf ist groß und massig, am Jochbeinbogen breiter Schädel; die Kopflänge erreicht ungefähr 3/10 der Widerristhöhe. Die reichlich vorhandene Haut bildet Runzeln und Falten. Die Haut ist am ganzen Körper dick, reichlich und locker. Im Verhältnis zur Größe des Hundes sind die Ohren klein, von dreieckiger Form, platt und an den Wangen anliegend.
[Bearbeiten] Probleme
Haltung und Zucht dieser Hunde erfolgte lange unter kargen Verhältnissen, so dass die Rasse noch mit züchterischen Problemen behaftet ist (Wesen und Gesundheit). Generell gehört diese Rasse nur in die Hände erfahrener Hundehalter.
[Bearbeiten] Rechtslage
In Deutschland ist die Rasse in einigen Bundesländern in den Rasselisten der jeweiligen Hundegesetze aufgeführt. In Österreich steht der Mastino Napoletano in Vorarlberg auf der Rasseliste.
In der Schweiz führen sechs der elf Kantone mit Rasselisten den Mastino Napoletano auf ihren Listen, die Haltung ist in diesen Kantonen bewilligungspflichtig. Im Kanton Wallis sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten.
[Bearbeiten] Quellen und weiterführende Links
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Rassestandard Nr. 197 der FCI: Mastino Napoletano (Word-Dokument) S. 1
[Bearbeiten] Literatur
- Walt Weisse: Der Mastino Napoletano.
- Dieter Fleig: Kampfhunde II.