Matthias Bloechle

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Matthias Bloechle (* 1962 in Heidelberg) ist ein deutscher Frauenarzt, der durch die Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik und eine anschließende Selbstanzeige bekannt wurde. In der Folge wurde er in einem Strafprozess, der bis zum Bundesgerichtshof ging, freigesprochen; die gesetzlichen Grundlagen wurden geändert.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bloechle ist das älteste von vier Kindern und stammt aus einem Pfarrershaushalt.[1] Er studierte Medizin an der Universität Marburg und an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er 1993 mit einer Arbeit über das Thema „Die Vaginosonographie der Zervix uteri“ promovierte. An der Universitätsklinik Charité absolvierte er seine Facharztausbildung in Gynäkologie und arbeitete dort mehrere Jahre in der Abteilung für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie.

Seit 1999 praktiziert er in einer gemeinsam mit seiner Frau gegründeten Kinderwunschpraxis in Berlin-Charlottenburg. In den Jahren 2005 und 2006 führte Bloechle erstmals in Deutschland bei drei Paaren eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durch und übertrug nur die Embryonen in den mütterlichen Uterus, die keine genetischen Veränderungen aufwiesen. Dem Verfahren hatten die Paare zugestimmt, weil bei ihnen erhebliche genetische Vorbelastungen vorlagen, wodurch ein deutlich erhöhtes Risiko für die Geburt eines behinderten Kindes vorlag. Danach zeigte sich Bloechle im Jahr 2006 selbst an, um eine rechtliche Klärung über die Zulässigkeit der PID herbeizuführen. Er riskierte damit auf Grund des Embryonenschutzgesetzes drei Jahre Haft. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde aber wegen eines „unvermeidbaren Verbotsirrtums des Beschuldigten“ von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Als Bloechle daraufhin erneut eine PID vornahm, kam es schließlich doch noch zu einer Anklage. Das Verfahren endete im Jahr 2010 mit einem Freispruch für Bloechle durch den Bundesgerichtshof, was ein großes Medienecho hervorrief. Zuvor war er bereits im Jahr 2009 vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Die Gerichtsverfahren haben Bloechle nach eigenen Aussagen mehrere 10.000 Euro gekostet.[2]

Seit September 2020 ist Bloechle Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. Nach dem Rücktritt von Günther Jonitz war er übergangsweise vom 1. Februar 2021 bis zur Nachwahl von Peter Bobbert am 17. Februar 2021[3] deren amtierender Präsident.[4][5]

Privates[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bloechle ist Vater von fünf Kindern und lebt mit seiner Familie in Berlin. Er war zeitweise Mitglied der Grünen, verließ die Partei jedoch, weil sie ihm zu dogmatisch war. Heute ist er Mitglied der FDP.[6]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. taz.de vom 12. März 2011: Der Arzt, der den Streit implantierte.
  2. Heinrich Zankl: Gefährliche Selbstanzeige – Juristische Probleme der Präimplantationsdiagnostik. In: Wissenschaft im Kreuzverhör. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, S. 141–146, ISBN 978-3-534-23771-5.
  3. Peter Bobbert: Neuer Präsident der Ärztekammer Berlin. 12. März 2021, abgerufen am 20. April 2023.
  4. Dr. med. Matthias Blöchle. Abgerufen am 2. Februar 2021.
  5. Der Vorstand der Ärztekammer Berlin. Abgerufen am 2. Februar 2021.
  6. taz.de