Redeverbot

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Als Redeverbot bezeichnet man „das (zeitweilige) Verbot, öffentlich (politische) Reden zu halten“[1] oder das Verbot, über einen bestimmten Sachverhalt generell zu sprechen.

Der Begriff ist nicht genau abgegrenzt und wird hauptsächlich für Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit verwendet.

Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Grundrechtsverwirkung aussprechen, um Feinden der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Handlungsspielraum zu entziehen. Dazu gehört auch die Einschränkung der freien Meinungsäußerung zum Beispiel bei Veranstaltungen und in öffentlichen Medien. In der Weimarer Republik konnten Redeverbote nur regional verhängt werden, was den Aufstieg von Adolf Hitler nicht verhindern konnte.

Redeverbote in Unternehmen oder Behörden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besonders bedenklich sind Redeverbote gegenüber Journalisten, da in diesem Fall die journalistische Tätigkeit, die eigentlich nicht behindert werden darf, ohne rechtliche Folgen eingeschränkt werden kann und damit die „Vierte Gewalt“ in demokratischen Systemen ihre Funktion der Meinungsbildung nur noch eingeschränkt erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist der so genannte „Maulkorberlass“ des Berliner Schulsenators Klaus Bögner, durch den Lehrern der Stadt Berlin verboten wurde, mit Journalisten über Missstände an ihren Schulen zu sprechen.[2]

Nichtdemokratische Regimes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redeverbot gegen einen Pfarrer in der Zeit des Nationalsozialismus

In repressiven, nichtdemokratischen Regimen wird das Instrument des Redeverbotes häufig benutzt, um politische Gegner, die einen zu großen Bekanntheitsgrad besitzen oder anderweitig unangreifbar sind, generell zum Schweigen zu bringen, wie im Beispiel von Aung San Suu Kyi. Besitzt ein System genügend internationale Macht, kann es durch versteckte oder offene Unmutsbekundungen sogar außerhalb seiner eigenen Grenzen unerwünschte Meinungen oder Berichterstattung unterbinden.[3][4]

Redeverbot als Bestandteil von Mobbing[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redeverbot ist nach Heinz Leymann auch ein Bestandteil von Mobbing: der Gemobbte wird (meist unter Androhung weiterer Repressalien) von den Mobbern zum Schweigen gezwungen.[5][6]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Redeverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Das Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache
  2. Florentine Anders: Redeverbot für Lehrer gegenüber Journalisten; Berliner Morgenpost, Bericht vom 10. Juni 2008.
  3. Frankfurter Buchmesse: Redeverbot für Dai Qing. Bei Ling erhielt ebenfalls Redeverbot; topnews.de, Meldung vom 19. Oktober 2009.
  4. Amnesty International kritisiert Redeverbot auf Frankfurter Buchmesse; topnews.de, Meldung vom 20. Oktober 2009.
  5. F.Graf: Die 45 Mobbing-Handlungen nach Leymann, Abschnitt 1; psychokrieg.de
  6. Jula Müller (Institut für Bildungscoaching): Mobbing im Arbeitsrecht (Memento vom 25. März 2012 im Internet Archive);