Zweispurig

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Unter zweispurig versteht man technische Vorrichtungen, deren Fortbewegung in „zwei Spuren“ erfolgt. Am häufigsten wird der Begriff bei Straßenfahrzeugen und Verkehrswegen verwendet.

Zweispurige Fahrzeuge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als zweispurige Fahrzeuge gelten jene, deren Räder bei Geradeausfahrt in zwei Spuren nebeneinander angeordnet sind. 4-, 6- oder 8-rädrige Fahrzeuge sind meist zweispurig ausgeführt, zum Beispiel PKW oder LKW (wenn nicht eine Achse schmaler als die andere ist). Ein LKW mit Zwillingsreifen zählt zwar als zweispurig, technisch betrachtet ist er allerdings 4-spurig.

Eisenbahnen sind in diesem Sinne immer zweispurige Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge nicht immer.

Dreiräder sind nur als asymmetrisches Motorradgespann zweispurig, ansonsten gelten sie als dreispurige Fahrzeuge. Rechtlich gesehen sind beispielsweise laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Motorräder mit Beiwagen jedoch nicht zweispurig, sondern einspurig. Sie sind also weiterhin als Motorrad zu behandeln, ähnlich wie ein PKW mit Anhänger noch immer wie ein PKW zu behandeln ist.

Während das Fahren mit einspurigen Straßenfahrzeugen eine gewisse Übung und Gleichgewichtssinn erfordert, ist dies beim zweispurigen Fahren nicht notwendig (zumindest bei mehr als einer Achse). Allerdings sind zwei- und mehrspurige Fahrzeuge bei niedrigeren Geschwindigkeiten meist nicht so wendig wie schmale einspurige, bei höheren Geschwindigkeiten kompensieren die ansteigenden Kreiselkräfte den fehlenden Seitenhalt und führen eher zu einer höheren Richtungsstabilität und so zu einem Vorteil der mehrspurigen Fahrzeuge. Bei Kurvenfahrt am Limit ist ein mehrspuriges Fahrzeug einfacher zu beherrschen als ein einspuriges, da dieses entweder kippt oder wegrutscht, aber eher nicht beides gleichzeitig eintritt.

Siehe auch

Zwei- und mehrspurige Verkehrswege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung „zweispurig“ wird bei Verkehrswegen nur von Laien verwendet, der technisch richtige Ausdruck ist z. B. "zweistreifig". Es sind im Regelfall Straßen oder Bahnlinien, die gleichzeitig in beiden Richtungen befahrbar sind. Sie können – technisch betrachtet – jedoch auch drei-, vier- oder mehrstreifig sein. Bei Autobahnen oder Schnellstraßen gibt es dafür spezielle Bezeichnungen. Autobahnen bestehen in jeder Richtung in der Regel aus zwei Fahrstreifen und einem Standstreifen, die drei Streifen werden als Richtungsfahrbahn zusammengefasst. Z. B. A 96 Lindau - München hat eine Richtungsfahrbahn nach München, diese ist zweistreifig, kurz vor München dreistreifig, die Richtungsfahrbahn nach Lindau ist hinter München erst dreistreifig, später dann zweistreifig. Die Autobahn hat somit einen vierstreifigen, in Teilbereichen sechsstreifigen Ausbau, die zwei Standstreifen werden nicht mitgezählt.

Die meisten Tunnel sind zweistreifig, jedoch mit Gegenverkehr – was den heutigen Sicherheitsstandards nur bedingt entspricht. Erst eine zweite Tunnelröhre bietet ausreichende Möglichkeiten für sichere Fluchtwege und für das lokale Ausweichen bei einem Unfall oder größeren Brand.

Bisher stehen jedoch einem solchen durchgängigen Ausbau von Verkehrswegen die hohen Baukosten und manchmal auch andere Hindernisse entgegen (schwierige Geologie oder Wassereinbruch bei Tunnelröhren, hohe Grundpreise, rechtliche Probleme usw.).

Wegen einiger schwerer Unfälle und Brandkatastrophen des letzten Jahrzehnts wuchs in Europa die politische Übereinstimmung, die noch existierenden zweistreifigen Eisenbahn- und Straßentunnel im Gegenverkehr durch zusätzliche Tunnelröhren auszubauen.

Siehe auch

Zweispurig im übertragenen Sinn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wort „zweispurig“ (manchmal auch „doppelspurig“) wird in der Alltag- und in mancher Fachsprache auch im übertragenen Sinn verwendet:

  • Zweispurig als Synonym für zweifach (z. B. zweispurige Vorgangsweise in einem Forschungsprojekt)
  • Zweispurig als Synonym für zweidimensional
  • Auf Tonträgern im Sinn von Stereo
  • Zweispurig im Sinn von „zur Sicherheit eine zweite Möglichkeit offenhalten“.