Ministerialdirektor

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Ministerialdirektor (MD) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder Landes (Ministerien, Bundestags- und Bundesratsverwaltung, Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt u.a.). Sie gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind in der Regel in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft.

Meistens bekleiden sie die Funktion eines Abteilungsleiters und unterstehen damit in der Regel einem Staatssekretär. Als politische Beamte können sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

[Bearbeiten] Baden-Württemberg und Bayern

In Baden-Württemberg und Bayern ist der Ministerialdirektor der ranghöchste Beamte seines Ministeriums. Er ist als Amtschef Leiter der Verwaltung sowie allgemeiner und ständiger Vertreter seines Ministers. Er ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene, die vom Minister und dem Staatssekretär vertreten wird. Zwar gibt es auch Staatssekretäre, diesen kommt als Kabinettsmitgliedern jedoch die Funktion des politischen Stellvertreters des jeweiligen Ministers zu.

[Bearbeiten] Siehe auch

Ämter in Bundesministerien, Landesministerium, Landesdatenschutzbeauftragter

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