Ministerialdirektor
Ministerialdirektor (MD) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten mit herausgehobenen Dienststellungen. Sie dienen bei obersten Behörden des Bundes oder Landes (Ministerien, Bundestags- und Bundesratsverwaltung, Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt u.a.) und gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind in der Regel in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft.
Meistens bekleiden sie die Funktion eines Abteilungsleiters und unterstehen damit in der Regel einem Staatssekretär. Als politische Beamte können sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Baden-Württemberg und Bayern [Bearbeiten]
In Baden-Württemberg und Bayern ist der Ministerialdirektor der ranghöchste Beamte seines Ministeriums. Er ist als Amtschef Leiter der Verwaltung sowie allgemeiner und ständiger Vertreter seines Ministers. Er ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene, die vom Minister und dem Staatssekretär vertreten wird. Die in Bayern ebenfalls vorhandenen Staatssekretäre sind, in der Sprache des Bundes ausgedrückt, sämtlich parlamentarische; außerdem sind sie anders als im Bund Mitglied des Kabinetts.
Siehe auch [Bearbeiten]
Ämter in Bundesministerien, Landesministerium, Landesdatenschutzbeauftragter