Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg in Stuttgart, Schellingstraße

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, MfAS, ist eines von elf Ministerien in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg. Von 1952 bis 1968 hieß es „Ministerium für Arbeit“, dann „Ministerium für Arbeit und Soziales“, ab 1976 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung“, ab 1984 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Sozialordnung“, ab 1992 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung“, ab 2001 „Sozialministerium“, ab April 2005 wieder „Ministerium für Arbeit und Soziales“, ab Februar 2010 „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren“ und seit Mai 2011 „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren“.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales gehören:

  1. Arbeitsrecht, insbesondere Betriebs- und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, betriebliche Altersversorgung;
  2. Arbeitsgerichtsbarkeit;
  3. Arbeitsmarkt, Berufsbildung Behinderter, Berufsbildung in der Hauswirtschaft, Heimarbeit;
  4. Ausländische Arbeitnehmer;
  5. Sozialer Arbeitsschutz einschließlich der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmedizin und betriebsärztlicher Dienst, gesundheitliche Fragen des Arbeitsschutzes, Röntgenverordnung, Medizinprodukte;
  6. Sozialstruktur und Sozialplanung, gesellschaftlicher Wandel;
  7. Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht;
  8. Sozialversicherung einschließlich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Alterssicherung der Selbständigen, Aufsicht über Einrichtungen und Träger der Sozialversicherung, berufliche Bildung in der Sozialversicherung, Sozialmedizin, Rehabilitation Behinderter;
  9. Gesundheitswesen und Krankenhausfinanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens;
  10. Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendfürsorge und Jugendschutz, Politik für die ältere Generation, Soziale Berufe, Unterhaltssicherung, Sammlungswesen;
  11. Frauen- und Familienpolitik.

Die Behörde hat ihren Sitz in Stuttgart. Amtsleiter des Sozialministeriums ist der Sozialminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht.

[Bearbeiten] Sozialminister seit 1952

[Bearbeiten] Nachgeordnete Dienststellen

Dem Sozialministerium Baden-Württemberg sind unter anderem folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt beziehungsweise zugeordnet beziehungsweise werden von diesem direkt oder indirekt beaufsichtigt:

  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Regierungspräsidium Stuttgart - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart
  • Regierungspräsidium Stuttgart - Landesversorgungsamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Neun Zentren für Psychiatrie (ZfP) in Bad Schussenried, Calw, Emmendingen, Ravensburg (Die Weissenau), Reichenau, Weinsberg, Wiesloch, Winnenden und Zwiefalten. Die ZfP sind Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie sowie Maßregelvollzugseinrichtungen. Sie bieten neben der medizinischen Versorgung auch Dienstleistungen an und sind in Netzwerken vertreten. Ihnen sind auch Pflegeheime angegliedert.

[Bearbeiten] Weblinks

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