Mitfahrgelegenheit

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Dieser Artikel beschreibt die Art der Reise. Für den gleichnamigen Film, siehe Mitfahrgelegenheit (Film).

Mitfahrgelegenheit (MFG) nennt man eine organisierte Mitnahme von Mitreisenden im eigenen Auto, teilweise auch mit der Bahn bei Reisen, die für mehrere Personen billiger werden. Lange wurden solche Fahrgemeinschaften hauptsächlich über niedergelassene Mitfahrzentralen organisiert. Neben einer kostenpflichtigen Vermittlung werden Versicherungsleistungen, die sich auf die Mitfahrgelegenheit beziehen, angeboten. Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets entwickelten sich jedoch auch immer mehr über spezielle Internetseiten mit und ohne zusätzliche Gebühren. Inzwischen führte dies zu einer Abwanderung der Suchenden und Anbietenden von Fahrten zu den entsprechenden Internetportalen. Einige niedergelassene Mitfahrzentralen wurden daher bereits geschlossen.

Vor der Verbreitung des Internets waren auch gebührenfreie Mitfahrgelegenheiten über eigens dafür aufgehängte Schwarze Bretter, etwa bei studentischen Organisationen, nicht selten.

Heute existieren im Web ein gutes Dutzend deutschland- bis europaweiter Mitfahrzentralen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, für eher einmalig orientierte Langstrecken bis zu regelmäßigen Pendlerstrecken mit ortsteilscharfer Umkreissuche.

Bei einer Mitfahrgelegenheit handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, da sich Fahrer und Mitfahrer „die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“ (§ 705 BGB)

Eine untergeordnete Form von Mitfahrgelegenheiten sind Mitflüge, die in Mitflugzentralen vermittelt werden.

Des Weiteren gibt es im Internet zahlreiche Plattformen, bei denen man Mitfahrer für Ländertickets oder das Schönes-Wochenende-Ticket der DB suchen und finden kann.

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