Mitgliedstaat

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Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat[1]) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist.

Beispielsweise ist Deutschland eine Vertragspartei der Europäischen Union und damit deren Mitgliedstaat. Daneben ist Deutschland auch Mitglied in anderen Organisationen und Bündnissen wie zum Beispiel der NATO, der OECD, der OSZE, der WTO und der Vereinten Nationen (UNO).

Dagegen ist Deutschland nur ein Teil, nicht aber Mitgliedstaat, z. B. der westlichen Wertegemeinschaft, da diese keine formelle Organisation ist.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Mitgliedsstaat. In: Duden – Rechtschreibung der deutschen Sprache, Dudenverlag, Mannheim; bzw. Verwendung von Fugenlauten
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