Mutterschaftsurlaubsgeld

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Das Mutterschaftsurlaubsgeld war eine finanzielle Leistung, die in der Bundesrepublik Deutschland an abhängig beschäftigte Mütter ausgezahlt wurde.

Höhe und Bezugsdauer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es betrug 1979, zum Zeitpunkt seiner Einführung durch die sozial-liberale Koalition, 750 DM monatlich und wurde bis zu sechs Monate lang gezahlt. 1984 wurde das Mutterschaftsurlaubsgeld auf 510 DM monatlich gekürzt.

Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes wurde dabei auf sechs Monate erweitert, und die Mutter war in dieser Zeit beitragsfrei kranken-, renten- und arbeitslosenversichert.[1] Mit dieser rechtlichen Besserstellung von Frauen sollten Mutterschaft und Beruf besser miteinander verbunden werden können.[2]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Mutterschaftsurlaubsgeld traf auf Kritik, da Väter keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung hatten. Zudem habe dadurch eine finanzielle Anerkennung der Erziehungsleistung nur für Mütter bestanden, die vor der Geburt in abhängiger Beschäftigung erwerbstätig gewesen waren. So kritisierte etwa 1985 der damalige Familienminister Heiner Geißler „das ungerechte Zweiklassenrecht des Mutterschaftsurlaubsgeldes, das nur eine in einem abhängigen Erwerbsberuf tätige Mutter erhält“.[3]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Mutterschaftsurlaubsgeld wurde zum 1. Januar 1986 durch ein Erziehungsgeld in Höhe von monatlich 600 DM ersetzt.[1][4] Das Erziehungsgeld sollte einen zeitweiligen gänzlichen Ausstieg aus dem Beruf, und zwar für längere Zeit als dies beim Mutterschaftsurlaubsgeld der Fall war, finanziell unterstützen und zugleich, im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaubsgeld, zumindest innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen eine finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit auch nichterwerbstätiger Mütter darstellen und dabei prinzipiell wahlweise Müttern oder Vätern zustehen.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Christa Lippmann: Die historische Entwicklung des Erziehungsurlaubs vom Babyjahr zur Elternzeit. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. Oktober 2012; abgerufen am 26. Juni 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gleichberechtigung-goes-online.de, S. 1.
  2. Axel Schildt: Innere Entwicklung der Bundesrepublik bis 1989, Abschnitt “Sozialpolitik”. In: Informationen zur politischen Bildung (Heft 270). Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 27. Juni 2010.
  3. a b Katherine Bird: Parental Leave in Germany – An Institution with Two Faces? (englisch). In: Lutz Leisering, Rainer Müller, Karl F. Schumann (Hrsg.): Institutionen und Lebensläufe im Wandel: Institutionelle Regulierungen von Lebensläufen. Juventa, 2001, ISBN 3-7799-1083-7, S. 55–90, S. 64 ff.
  4. Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 2. Auflage, Verlag für Sozialwissenschaften, 2005, ISBN 3-531-14848-6, S. 150