NEAT-Aufsichtsdelegation

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Die Neat-Aufsichtsdelegation der Eidgenössischen Räte (NAD) war eine aus je sechs Mitgliedern von Nationalrat und Ständerat zusammengesetzte Delegation der Bundesversammlung, welche über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT die Oberaufsicht ausübte. Die NAD prüfte die Einhaltung der Kosten und der Termine, aller Kredite und der vom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Als gesetzliche Grundlage diente das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (kurz: Alpentransit-Gesetz, AtraG; SR 742.104).[1] Sie bestand aus 12 Mitgliedern. Mit der Gesetzesänderung vom 22. März 2019 (Inkrafttreten am 1. Dezember 2019) wurde die NAD aufgelöst, weil zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung des NEAT-Projektes weitgehend abgeschlossen war.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Gesetz, AtraG)
  2. Parlamentsdienste: 17.495 Parlamentarische Initiative. Aufhebung der Neat-Aufsichtsdelegation. In: Geschäftsdatenbank Curiavista (Links zu Kommissionsbericht, Verhandlungen der Räte, Gesetzestext). Abgerufen am 28. August 2020.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]