Nachfolger

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Nachfolger steht für:

  • rechtlich ist damit eine Person gemeint, die einem Vorgänger in einer Position oder einem Amt folgt, d.h. dessen Position oder Amt übernimmt
  • im Sinne eines Nachlassempfängers, siehe Erbe
  • umgangssprachlich wird diese Bedeutung gelegentlich auch auf einen gegenständlichen Bereich ausgedehnt und meint dann häufig eine neuere Version eines Produktes oder Standards (etwa „XHTML ist der Nachfolger von HTML“, „der Astra ist der Nachfolger des Kadett“). Für Software siehe Version (Software).
  • in der Mathematik in unterschiedlichen Gebieten, siehe Nachfolger (Mathematik)

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Nachfolger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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