Nachkriegsdeutschland
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Unter dem Begriff Nachkriegsdeutschland versteht man in der Geschichte Deutschlands die Periode nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Soziokulturell ist der Begriff insbesondere bei Bürgern der früheren Westzonen bzw. der frühen Bundesrepublik Deutschland assoziiert mit der Zeit des Wiederaufbaus und dem Einsetzen des sogenannten „Wirtschaftswunders“ sowie der demokratischen Umerziehung. Hierzu hat sich auch der Begriff „Stunde Null“ etabliert.
Siehe auch: Deutschland 1945–1949
[Bearbeiten] Geografische Dimension des Begriffes
Das Deutsche bzw. Großdeutsche Reich wurde nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte aufgespalten, besteht aber als Völkerrechtssubjekt durch die völkerrechtliche (bis zur Wiedervereinigung keine ausschließliche) Identität sowie der staatsrechtlichen Kontinuität mit der Bundesrepublik Deutschland fort.
Es verlor große Teile seines einstigen östlichen Reichsgebiets an die Nachbarstaaten und auf seinem Gebiet entstanden drei Staaten, zuerst Österreich (hierbei wurde durch die Alliierten der völkerrechtliche Zustand vor dem Anschluss wiederhergestellt), dann die Bundesrepublik Deutschland – wobei diese als Staat nicht gegründet wurde, sondern das Grundgesetz zunächst bis zur Wiedervereinigung nur das Gebiet Westdeutschlands umfasste – und dann die DDR.
Zuvor war das Reichsgebiet in Besatzungszonen aufgeteilt worden, die ehemalige Reichshauptstadt Berlin und die Stadt Wien in Sektoren der Besatzungsmächte.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945

