Nachmieter

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Ein Nachmieter ist ein Mieter, der eine freigewordene Mietwohnung übernimmt.

[Bearbeiten] Deutschland

Der Mieter ist in der Regel vertraglich durch einen Mustermietvertrag verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressen die Wohnung besichtigen zu lassen.

Unbekannte Personen muss der Mieter nicht in die Wohnung lassen; er ist berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen.[1]


[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Mieterschutzbund Berlin

http://www.orangeimmo.de/lexikon_details.php?id=311

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