Nationaler Verteidigungsrat der DDR

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Flagge des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates

Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) wurde 1960 als oberstes staatliches Organ zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung aus führenden Vertretern der SED und der bewaffneten Organe der DDR gebildet.

Er war nach der Verfassung der DDR von 1968 das uneingeschränkte Führungsorgan des Staates für den Verteidigungsfall mit legislativen und exekutiven Befugnissen.

Der Vorgänger des NVR, die Sicherheitskommission, trat am 6. Juli 1954 zum ersten Mal zusammen. 1960 erfolgte die Umwandlung der Sicherheitskommission in den NVR, der seit dem 12. September 1960 in der Verfassung der DDR verankert war. Der NVR festigte den politischen Führungsanspruch Walter Ulbrichts innerparteilich weiter. Er bestand aus dem Vorsitzenden (Walter Ulbricht, später Erich Honecker) und mindestens 12 Mitgliedern, die während des Bestehens des NVR immer auch Mitglieder des ZK der SED und meist auch Mitglieder im Politbüro waren. Nachgeordnete Organe des NVR waren die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, deren Vorsitzende wiederum die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen waren. 1989 hatte der NVR folgende Mitglieder

[Bearbeiten] Mitglieder des NVR 1989

Nach 1990 wurden die Mitglieder des NVR wegen ihrer politischen Verantwortung für das Grenzsicherungsregime (Schießbefehl und Mauertote) juristisch belangt.

Für die Mitglieder des NVR wurde in Prenden bei Wandlitz ein Bunker erbaut, dies war die größte Bunkeranlage der DDR, siehe: Bunker Komplex 5000.

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