Naturdenkmal

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Alter Baum als Naturdenkmal
Der Brunnenpark in Hofgeismarer Stadtteil Gesundbrunnen ist als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen
Naturdenkmal Schild
Kennzeichnung eines Naturdenkmals in Österreich nach dem Reichsnaturschutzgesetz 1935

Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Schutz gestellt ist (beispielsweise in Deutschland: Naturschutz). Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Krokuswiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Definition [Bearbeiten]

Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise „Relation historique“[1] benutzt: „monuments de la nature“,[2] dennoch konnte der Begriff „Naturdenkmal“ in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden  – wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (markante gepflanzte Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).

Schon im Jahre 1904 hatte Hugo Conwentz eine Denkschrift mit dem Titel Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung verfasst, die er bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten einreichte.

Rechtslage [Bearbeiten]

In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.

Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

In der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) maßgebend und die Schutzobjekte sind im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt.

In Österreich können Naturgebilde, besondere Einzelbäume oder Baumgruppen, Felsen, Höhlen und Wasserfälle, wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung von der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmalen erklärt werden. Die Objekte werden von den Naturschutzabteilungen der Landesregierungen registriert und sind mit grünen Tafeln mit Landeswappen gekennzeichnet.

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Reinhard Piechocki: Stichwort: Naturdenkmal. Naturwissenschaftliche Rundschau 59(4), S. 233 - 234 (2006), ISSN 0028-1050

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Naturdenkmäler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Neudruck, hrsg. v. Hanno Beck, Stuttgart 1970, Bd. 1, S. 617.
  2. dt. Übersetzung: „Reise in die Aequinoctial-Gegenden des neuen Continents“, dt. v. Hermann Hauff, Bd. 2, Stuttgart 1859, S. 199: „Naturdenkmale“