Nenngeld

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Dieser Artikel beschreibt die Situation im Automobilsport. Für Motorradsport siehe dort.

Das Nenngeld ist ein vom Veranstalter festgesetzter Geldbetrag, der vom Bewerber eines motorsportlichen Wettbewerbs zu entrichten ist, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen.

[Bearbeiten] Höhe bei verschiedenen Disziplinen

Durch das Nenngeld sind die Kosten für Abnahme incl. Startnummern, Teilnahme am Rennen und Inanspruchnahme des Sicherheitsdienstes auf der Strecke abgedeckt, incl. Bergung und Abschleppen ins Fahrerlager. Auch eine Haftpflichtversicherung für Schäden an der Strecke und (hoffentlich nicht) Personen ist enthalten.

Die eigentlichen Kosten für die Veranstalter liegen teilweise deutlich höher. Nur durch Zuschüsse von großen Automobilclubs können die Nenngelder auf ein im Amateurbereich tragbares Niveau gesenkt werden.

[Bearbeiten] Rückerstattung

Normalerweise verfällt das Nenngeld, selbst wenn man aus triftigen Gründen nicht teilnehmen kann. Manche Veranstalter sind aber so kulant, es bei einem Unfall im Zeitraum zwischen Nennungsschluss und einer befristeten Meldung zurück zu zahlen.

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