Netzentwicklungsplan

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Deutsche Übertragungsnetze von 50Hertz, Amprion, EnBW und TenneT

Der Netzentwicklungsplan (Abkürzung NEP; auch Netzausbauplan) ist ein von der deutschen Bundesnetzagentur und den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima (ab März 2011) im Zuge der eingeleiteten Energiewende ausgearbeiteter Plan zum Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes, insbesondere von Hochspannungsleitungen von Nord nach Süd, nachdem die deutsche Bundesregierung 2011 die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet hatte, einen solchen vorzulegen.

Seine gesetzlichen Grundlagen wurden u. a. durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften[1] und einen Tag später mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze[2] mit dem darin enthaltenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und weiteren Änderungen vor allem im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen.

Diskutiert wird auch der Aufbau eines so genannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Netzes.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage [Bearbeiten]

In Deutschland sind die Höchstspannungsleitungen der Spannungsebenen 220 kV und 380 kV im Wesentlichen Eigentum von vier Übertragungsnetzbetreibern:

Stand und Entwicklung [Bearbeiten]

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) trat am 5. August 2011 in Kraft.

In Deutschland müssen bis 2022 nach Angaben des Netzentwicklungsplans 2012 rund 3800 Kilometer neue Stromtrassen gebaut werden, um die Energiewende zum Erfolg zu machen und bis dahin mind. 35 % erneuerbare Energien im Netz integrieren zu können. Außerdem sollen rund 4000 Kilometer vorhandener Trassen aufgerüstet werden. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 20 Mrd. Euro über zehn Jahre.[3] Nach Angaben des Netzbetreibers Tennet sind die Übertragungsnetzbetreiber überzeugt, das deutsche Höchstspannungsnetz technisch für die Energiewende rüsten zu können. Die Kosten von 20 Mrd. Euro wirkten zwar hoch, seien in Relation zur Wirkungsdauer der Investitionen über 30 bis 40 Jahre jedoch eine handhabbare Summe. Sorgen bereiteten dagegen die Akzeptanz der neuen Trassen in der Öffentlichkeit.[4] Der Bundesverband Erneuerbare Energie unterstützt den Ausbau der Stromnetze und hält die Kosten ebenfalls für überschaubar; umgelegt auf den gesamten Investitionszeitraum, machten die veranschlagten Kosten nur einen Betrag von maximal 0,5 Cent pro Kilowattstunde Strom aus. Weitere Verzögerungen des Netzausbaus würden letztlich viel teurer, da der Aufwand für die Stabilisierung des Netzes weiter steigen würde und regenerative Kraftwerke zunehmend abgeregelt werden müssten.[5]

Im Hinblick auf die Kosten müssen dem Netzentwicklungsplan zufolge bis 2022 jährlich ca. zwei Milliarden Euro in die Netze investiert werden. Davon wären 1,2 Milliarden auch ohne Ausbau der erneuerbaren Energien angefallen, etwa aufgrund des zunehmenden Stromhandels in der EU. Die Bundesnetzagentur betonte hierbei die Vorteile des Netzausbaus. Neue Stromleitungen vermieden Engpässe und verhinderten, dass Betreiber Windenergieanlagen bei Starkwind abregeln müssten, während konventionelle Kraftwerke kurzfristig hochgefahren würden. Die dabei entstehenden Kosten lägen laut der Behörde bereits heute im dreistelligen Millionenbereich. Bis 2022 könnten sie ohne Netzausbau auf 800 Millionen Euro pro Jahr wachsen.[6][7]

Laut der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) veröffentlichten Verteilnetzstudie (2012) müssen bis 2030 Stromnetze in einer Größenordnung von 135.000 km bis zu 193.000 km ausgebaut und auf einer Länge von 21.000 bis zu 25.000 km umgebaut werden. Dafür müssen zwischen 27,5 Milliarden und 42,5 Milliarden Euro investiert werden. Allerdings weisen die Verteilnetze derzeit noch erhebliche Reserven für den Zubau Erneuerbarer Energien auf. Durch technische Innovationen könne deren Kapazität zudem weiter erhöht werden.[8][9]

Am 30. Mai 2012 legten die vier Stromnetzbetreiber einen Entwurf des Netzentwicklungsplans vor. Die vier großen „Stromautobahnen“ sollen demnach wie folgt verlaufen:

Am 3. Mai 2012 legte die Bundesnetzagentur den 120seitigen „Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/12“ vor. Dieser beschreibt die Ist-Situation.[10]

Ende Dezember 2012 wurde mit der Inbetriebnahme der u.a. als "Windsammelschiene" 380-kV-Leitung von Schwerin nach Krümmel sowie der Verstärkung der Süddeutschen Strombrücke zwischen dem thüringischen Remptendorf und der bayerischen Grenze mit Hochtemperaturseilen die Übertragungskapazität zwischen dem ostdeutschen und dem westdeutschen Stromnetz deutlich erweitert.[11][12] Zuvor existierten nur drei Ost-West-Kuppelleitungen, wodurch die beschränkte Übertragungskpapazität zwischen Ost- und Westdeutschland als Engpass im deutschen Stromnetz galt. Insbesondere die süddeutsche Stromleitung gilt auch weiterhin als überlastet, weswegen mit der Thüringer Strombrücke auch der Neubau einer weiteren thüringisch-bayerischen Stromleitung notwendig ist.

Am 2. März 2013 erschien der Netzenwicklungsplan Strom 2013 in der ersten Auflage. Er liegt bis zum 14. April 2013 zur öffentlichen Konsultation aus.

Am 25. April 2013 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Ausbau der Höchstspannungs-Stromleitungen beschlossen. Grundlage war der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber mit 51 Maßnahmen, die den Neubau von 2.800 Kilometern Leitungstrassen und die Verstärkung von 2.900 Kilometern bestehender Trassen vorsieht. Kritiker des Gesetzes bemängelten, dass einige technologische Innovationen wie Hochtemperaturseile oder Speicher zu wenig beachtet würden und die Klagemöglichkeiten von Bürgern von zwei auf eine Instanz verkürzt wurden.[13]

Kritik und Diskussion [Bearbeiten]

Wegen regional teils zu knapper Netzkapazitäten ist die Zwangsabschaltung von Windparks in Deutschland von 2010 auf 2011 um fast 300 Prozent gestiegen. Demnach ging 2011 der Rekordwert von bis zu 407 Gigawattstunden (GWh) Windstrom verloren, 2010 waren es erst 150 GWh. Da die Betreiber für solche Produktionsdrosselungen entschädigt werden müssen und dies auf die Stromverbraucher abgewälzt wird, entstehen Millionenbelastungen für nicht eingespeisten Strom, welche im Rahmen der (EEG-Umlage auf den Strompreis überwälzt werden.[14]

Im Juli 2012 übte die Bundesnetzagentur öffentlich Kritik an der Geschwindigkeit des Netzausbaus.[15][16] Ein Großteil der Vorhaben sei im Rückstand. Von insgesamt 1.834 Kilometern Leitungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans seien erst 214 Kilometer (knapp 12 %) realisiert. Von den 24 Projekten seien nur zwei in Betrieb, und nur zwei weitere sollten bis Jahresende 2012 hinzukommen. 15 der 24 Vorhaben hätten bereits einen voraussichtlichen Zeitverzug zwischen einem und fünf Jahren.

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag stellte in einem 2012 vorgelegten Bericht fest, dass die Netzintegration des Ökostromes in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl von Flexibilisierungsmaßnahmen ohne größere Probleme geschafft werden könne. Die Zeiten, wo die Stromversorgung in Grund- Mittel- und Spitzenlast eingeteilt wurde, sei mit dem schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien vorbei. Zur Flexibilisierung der Stromerzeugung gehöre demnach eine Optimierung der zu Sonne und Wind additiven Erneuerbaren Energien aus Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und schnell zuschaltbaren Kraftwärmekopplungsanlagen. Virtuelle Kombikraftwerke auf der Basis Erneuerbarer Energien können zusammen mit einer intelligenten Steuerung der Stromnachfrage bereits viel Ausgleich der Solar- und Windstromerzeugung leisten. Mit der Ausnutzung von Temperaturmonitoring und neuartiger Leiterbeseilung an bestehenden Hochspannungsmasten lassen sich Engpässe auf der Hochspannungsebene zügig, manchmal sogar ohne Leitungsneubau, beseitigen.[17]

Zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangt eine Studie im Auftrag der Stakeholderplattform "Agora Energiewende" im März 2013. Die Analyse zeigt, dass der Ausbau der im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehenen Stromnetze zwar unbedingt benötigt werde, ein um einige Jahre verzögerter Ausbau die Energiewende aber nicht abwürge und nicht notwendigerweise teurer mache. Mit dem Bau neuer Wind- und Solarkraftwerke müsse daher nicht gewartet werden, bis die Stromleitungen des Bundesbedarfsplangesetzes realisiert seien. Zwar würden Wind- und Solarkraftwerke bei einem verzögerten Netzausbau an windigen beziehungsweise sonnigen Tagen häufiger gedrosselt, dem stünden jedoch Einsparungen durch verzögerte Investitionen in Leitungen gegenüber. Es sei wichtig, dass die zusätzlichen im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehenen Leitungen gebaut werden. Unter reinen Kostengesichtspunkten sei ein um wenige Jahre verzögerter Bau aber nicht kritisch.[18]

Lokale Akzeptanz [Bearbeiten]

Gegen den Bau neuer Stromtrassen gibt es seit Jahren Proteste von Anwohnern. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte deshalb im vergangenen Herbst eine Bürgerdividende zur finanziellen Beteiligung von Anwohnern vorgeschlagen und eine Verzinsung von fünf Prozent in Aussicht gestellt. Um die lokale Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen und eine demokratische Finanzierung und Beteiligung an den Renditen zu ermöglichen, wurden daher seit 2013 so genannte "Bürgerleitungen" ermöglicht. Zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet hat die Landesregierung Schleswig-Holstein ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet, bei dem sich die Bürger an der Finanzierung von Stromtrassen beteiligen können. Nach Aussage der schleswig-holsteinischen Landesregierung dürften private Anleger mit circa fünf Prozent Zinsen rechnen. Bürger, die unmittelbar vom Leitungsbau betroffen sind, haben ein Vorrecht auf die Beteiligungen. Schleswig-Holstein hat besonders Probleme mit Netzengpässen, da schon sehr viel Windstrom produziert wird, der aber bei weiterem Zubau teilweise nicht mehr abtransportiert werden kann.[19][20][21]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Artikel 1 des Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher VorschriftenVorlage:§/Wartung/buzer vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554), Entwürfe, Begründungen und Änderungen
  2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ElektrizitätsnetzeVorlage:§§/Wartung/buzer vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), Entwürfe, Begründungen und Änderungen
  3. Netzentwicklungsplan 2012, erster Entwurf (PDF-Datei; 5,20 MB)
  4. Meldung tagesschau.de, 30. Mai 2012
  5. Netzentwicklungsplan zeigt: Die Energiewende ist machbar. Pressemitteilung Bundesverband Erneuerbare Energie. Zuletzt abgerufen am 5. Juli 2012.
  6. Financial Times Deutschland, "Netzausbau billiger als gedacht"
  7. Übertragungsnetzbetreiber übergeben Netzentwicklungsplan
  8. DENA: Stromverteilnetze müssen für die Energiewende deutlich ausgebaut werden, auf www.dena.de vom 11. Dezember 2012.
  9. Innovative Verteilnetze ermöglichen schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien, Webseite des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) vom 11. Dezember 2012.
  10. PDF
  11. Windsammelschiene freigegeben. In: n-tv.de, 18. Dezember 2012. Abgerufen am 31. Januar 2013.
  12. Hochspannungstrasse Remptendorf aufgrüstet. In: Thüringer Allgemeine, 4. Dezember 2012. Abgerufen am 31. Januar 2013.
  13. Gesetzentwurf und Hintergrundinformationen
  14. Zu wenig Stromnetze - neuer Rekord bei Zwangsabschaltung von Windparks FR vom 28. November 2012
  15. Fortschritt der Leitungsvorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz. Bundesnetzagentur, Juli 2012, abgerufen am 3. August 2012.
  16. Kritik der Bundesnetzagentur: Der Netzausbau hinkt hinterher. tagesschau.de, 3. August 2012, abgerufen am 3. August 2012.
  17. Bericht des TAB
  18. Agora Energiewende: Optimierter Ausbau spart bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr. Pressemitteilung, März 2013
  19. Handelsblatt: Bevölkerung kann Stromtrasse mitfinanzieren
  20. Land Schleswig-Holstein: Stromtrassen: Bürger können sich finanziell beteiligen
  21. Bürger verdienen am Netzausbau