Netzneutralität

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Netzneutralität bezeichnet die wertneutrale Datenübertragung im Internet. Netzneutrale Internetdienstanbieter (englisch internet service provider) senden alle Datenpakete unverändert und in gleicher Qualität von und an ihre Kunden, unabhängig davon, woher diese stammen, zu welchem Ziel sie transportiert werden sollen, was Inhalt der Pakete ist und welche Anwendung die Pakete generiert hat. Die Netzhoheit obliegt, ebenso wie ihre gesetzliche Grundlage, der nationalen Souveränität, und ist damit unberührbar und, wie in Artikel 10 des GG (Bundesrepublik Deutschland) unverletzlich. Demnach sind alle Anbieter von Dienstleistungen an die vorgenannten gesetzlichen Grundlagen gebunden.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsklärung [Bearbeiten]

Zum einen wird ein Netz mit Wettbewerb gefordert, bei dem die Netzneutralität darin besteht, dass der Inhalt der Kommunikation nicht beachtet wird, dass Absender oder Empfänger nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn sie die gleiche Leistung buchen. Dabei wird nicht zwischen TCP- von UDP-Daten und nicht zwischen Telefonanrufen und Filesharing unterschieden, wenn der Kunde diese über dieselbe Leitung mit einer von ihm selbst gewählten Güteklasse sendet. So werden Unternehmen an wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen gehindert, die eine Monopolbildung fördern würden. Außerdem wird durch derartige Netzneutralität die Verschlüsselung von privaten Daten möglich, da ihre Übertragung nicht benachteiligt wird. Ohne derartige Netzneutralität könnten Anbieter verschlüsselte Daten als weniger beförderungsdringlich ansehen. Der Internetanbieter würde dann zwar keine Unterschiede nach Inhalt oder Absender und Empfänger machen, im Falle eines Datenstaus im Internet aber nach gebuchter Dienstklasse.

Zum anderen wird ein egalitäres Netz gefordert, in dem unterschiedliche Dienstklassen nicht zugelassen sind. Dies bedeutet, dass der Kunde keine Möglichkeit hat, für bestimmte Übertragungen eine Dienstgüte zugesichert zu bekommen. In diesem Fall unterscheidet der Internetanbieter weder nach Inhalt, Absender oder Empfänger noch nach gebuchter Dienstgüte. Bei dieser Form der Netzneutralität steht nicht eine Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung im Vordergrund, sondern eine Umverteilung von Leistungen, die etablierte Internetunternehmen buchen, zu Internet-Startups. Bei dieser Form der Netzneutralität wäre es etablierten Internetunternehmen nicht möglich andere Güteklassen als Internet-Startups zu buchen, und beide Unternehmen könnten sich auf gleicher Augenhöhe begegnen.[1]

Positionen [Bearbeiten]

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie Internetdienstanbieter den Transport von großen Datenmengen im Internet bewältigen können: Entweder erhöhen sie die Kapazität ihrer Netze und transportieren alle Daten gleichberechtigt (Best-Effort-Prinzip) – dann bleiben diese Netze „neutral“. Oder sie transportieren verschiedene Daten unterschiedlich schnell und in unterschiedlicher Qualität. Maßstab für diese Qualität sind hauptsächlich Datenrate (im Alltagsgebrauch oft als Bandbreite bezeichnet), Verzögerung (englisch delay), Varianz und Paketverlust.

Viele Betreiber von Telekommunikationsnetzen lehnen die neutrale Datenübertragung ab und wollen auf ihren Netzen Daten in unterschiedlicher Qualität übertragen. Sie machen geltend, die Netzwerkverwaltung sei eine effizientere Möglichkeit, um einen Datenstau zu verhindern und um wichtige Daten mit einer garantierten Übertragungsqualität zu übertragen. Außerdem weisen sie darauf hin, dass unterschiedliche Daten verschiedene Transportbedürfnisse haben: Bei einem Telefongespräch über das Internet ist eine geringe Verzögerung wichtiger als beim Herunterladen eines Videofilms, dafür ist beim Videofilm die Datenrate wichtiger. Gleichzeitig werden durch das weiter steigende Datenaufkommen große Investitionen in den Netzausbau nötig, weshalb auch neue Preismodelle für Kunden oder aber Gebühren von Anbietern erwogen werden.[2]

Demgegenüber befürworten sowohl Anbieter von über das Internet angebotenen Inhalten, Diensten und Anwendungen als auch Konsumentenorganisationen und Künstler[3] die Netzneutralität. Sie argumentieren, dass die Chance auf Innovationen bei über das Internet angebotenen Inhalten, Diensten und Anwendungen bisher deshalb so groß gewesen sei, weil alle an das Internet angeschlossenen Kunden solche Innovationen entwickeln konnten. Es reichte aus, diese Innovation auf einem über das Internet erreichbaren Computer anzubieten (Server). Den übrigen an das Internet angeschlossenen Personen blieb es überlassen, aus dem Angebot an Innovationen das Gewünschte auszuwählen (innovation without permission). Die Anbieter fürchten, dass nicht genau die von den Kunden gewünschten Innovationen Erfolg haben werden, wenn die Betreiber von Telekommunikationsnetzen darüber entscheiden können, welche Angebote die ans Internet angeschlossenen Kunden in guter Qualität erreichen. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass die Betreiber von Telekommunikationsnetzen versucht sein könnten, fremde Inhalte, Dienste und Anwendungen absichtlich schlecht zu übertragen, damit ihre Kunden stattdessen die Inhalte, Dienste und Anwendungen ihres eigenen Betreibers von Telekommunikationsnetzen benutzen.[4][5]

Daneben betonen Internetpioniere wie Tim Berners-Lee die besondere Wichtigkeit der freien Rede im Internet und die Neutralität als technischen Ausdruck einer Unabhängigkeit von den Zensurversuchen der Regierungen.[6][7]

Anlässlich der IFA 2010 (Internationale Funkausstellung Berlin) rückte das Thema Netzneutralität ins öffentliche Interesse. Viele der dort vorgestellten neuen Fernsehgeräte sind zwar internetfähig, die Darstellung per Internet gelieferter Filme auf dem Bildschirm ist jedoch auf absehbare Zeit – wegen des „Staus auf der Datenautobahn“ – nur selten ruckelfrei möglich.[8]

Verletzung der Netzneutralität [Bearbeiten]

  1. Netzbetreiber könnten von Serviceanbietern für den Zugang zu ihrer Kundschaft Geld verlangen. Dabei bestünde technisch die Möglichkeit, den Zugang exklusiv, also nur noch einem Serviceanbieter zu gewähren. Der Netzbetreiber könnte die Zugangsrechte dabei an den meistbietenden Serviceanbieter versteigern.[9]
  2. Neue Technologien ermöglichen es den Netzbetreibern, Produkten, mit denen sie selbst auf dem Servicemarkt präsent sind, Marktvorteile zu verschaffen. Ein Netzwerkbetreiber, der beispielsweise einen Internettelefonie-Dienst betreiben will, könnte versucht sein, andere Anbieter von Internettelefonie von seiner Kundschaft fernzuhalten oder hinsichtlich Übertragungsqualität zu diskriminieren. T-Mobile verhindert zum Beispiel die Nutzung von Skype auf dem iPhone und begründet dies unter anderem mit einer eventuell hohen Netzauslastung.[10] Auch andere Dienste werden auf diese Art blockiert. Beispielsweise wird in Frankreich (Bouygues "Internet Illimité") die Nutzung von bestimmten Diensten (z.B. Virtuelle Privatnetze (VPN), IMAP Emaildienste sowie sämtliche Datagramm (UDP) Dienste) gesperrt und auf "unerlaubte professionelle Nutzung" verwiesen. Gleichermaßen werden Verbindungen, die über 10MB Datenvolumen übertragen, automatisch getrennt.[11]
  3. Einige Internetprovider gehen dazu über, Filesharing in ihren Netzen zu drosseln oder ganz zu unterbinden. Im einfachsten Fall wird die Kommunikation über einen bestimmten Port eingeschränkt oder gesperrt, fortgeschrittenere Techniken untersuchen den übertragenen Datenstrom und unterbrechen die Verbindung selektiv. Auf diese Weise wird versucht, die per Filesharing üblicherweise großen übertragenen Datenmengen zu reduzieren und so die Kosten zu senken.[12] Beispielsweise beschränkt Kabel Deutschland die Verwendung von Filesharing. Dieses wird auch bei Kunden so gehalten, die dies nicht mit ihrer AGB unterschrieben haben.[13]
  4. Die Vergabe von getrennten IP-Adressgruppen nach Ländern ermöglicht es Anbietern von Inhalten, einzelne Länder als gesamtes von eigenen Angeboten auszuschließen.[14]

Deutsche UMTS-Internetdienstanbieter greifen mit Proxys, Deep Packet Inspection und JavaScript in die Anwendungsschicht des Datenverkehrs ihrer Kunden ein.[15]

Politische Diskussion [Bearbeiten]

Ein öffentlicher Diskurs über Netzneutralität ist aus der Europäischen Union und den USA bekannt. Mit Gesetzesentwürfen soll die Netzneutralität verankert werden. Bislang wurden in den USA alle Gesetzesentwürfe abgelehnt, die die netzneutrale Datenübermittlung verankern sollten.[16][17]

Die EU-Kommission geht davon aus, dass ausreichender Wettbewerb zwischen den Netzwerkbetreibern die Netzneutralität weitgehend gewährleisten wird. Sie will den Wettbewerb stärken, indem die Netzwerkbetreiber verpflichtet werden, ihre Kunden über die Qualität des angebotenen Internetzugangs zu informieren.[18][19] Bei Änderungen dieser Qualitätsinformationen können die Kunden ihren Vertrag beenden.[20] Falls erforderlich, können nationale Regulierungsbehörden eine Mindestqualität für den Internetzugang vorschreiben.[21] Sollte dies nicht ausreichen, können die nationalen Regulierer die Netzbetreiber gestützt auf die im November 2009 novellierte Rahmenrichtlinie zur Netzneutralität verpflichten.[22]

Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland ist Netzneutralität nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nachdem die Deutsche Telekom ihre Pläne veröffentlicht hatte, eine Drosselung der Anschlüsse ab einem bestimmten Datenvolumen vorzunehmen, ihre eigenen Dienste sowie die Dienste von Vertragspartnern dabei allerdings auszunehmen, wurde am 23. April 2013 von Johannes Scheller unter der Überschrift Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität eine Petition beim Bundestag gestellt, mit der der Petent eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität fordert.[23] Innerhalb von vier Tagen schlossen sich mehr als 50.000 Unterstützer der Forderung an, womit der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sich mit dem Anliegen beschäftigen muss.[24] In Artikel 10 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Art. 10 GG) steht darüber hinaus grundlegend, dass sowohl das Post- als auch das Brief- sowie das Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind.[25]

Niederlande [Bearbeiten]

In den Niederlanden wurde am 23. Juni 2011 Netzneutralität im Mobilfunk gesetzlich vorgeschrieben.[26] Damit ist es beispielsweise erlaubt, VoIP-Programme wie Skype zu nutzen. Ein Verstoß seitens der Betreiber kann zu hohen Geldstrafen führen. Im Mai 2013 beschließt das niederländische Parlament ein Gesetz zur Netzneutralität im Datenverkehr. Darin wird festgelegt, dass Netzanbieter den Datenverkehr ihrer Nutzer nicht beeinflussen dürfen. Die Blockierung eines Internetanschlusses durch den Netzanbieter darf nur gerichtlich erfolgen, wenn bspw. Betrug vorliegt.[27]

Norwegen [Bearbeiten]

In Norwegen wurde im Jahr 2009 eine Branchenvereinbarung zur Netzneutralität abgeschlossen.[28]

Schweiz [Bearbeiten]

In der Schweiz hat Nationalrat Balthasar Glättli am 14. Dezember 2012 eine Motion zur Festschreibung der Netzneutralität eingereicht. Sie wurde im Februar 2013 vom Bundesrat dem Parlament zur Ablehnung beantragt mit der Begründung, dass Netzneutralität in der kommenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes berücksichtigt werde.[29]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Netzneutralität – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Spiegel Online: Welche Netzneutralität meinen die eigentlich? (abgerufen am 30. Mai 2012)
  2. Britische Provider fordern Breitbandmaut von der BBC. Heise.de. Abgerufen am 5. August 2010.
  3. Rock the Net
  4. Tim Wu Network Neutrality, Broadband Discrimination
  5. Barbara van Schewick Internet Architecture and Innovation in der Google Buchsuche
  6. Long Live the Web: A Call for Continued Open Standards and Neutrality, Tim Berners-Lee, Scientific American vom 22. November 2010
  7. [1]
  8. Marcus Rohwetter: Die Zeit Nr. 39 vom 2. September 2010
  9. Von Gleichheit und Mauthäuschen im Netz. Heise.de. 3. Dezember 2009. Abgerufen am 5. August 2010.
  10. T-Online wird Skype auf dem iPhone sperren. Pcpraxis.de. Abgerufen am 5. August 2010.
  11. Alexis Bezverkhyy: Bouygues Télécom filtre malhonnêtement son réseau 3G et inspecte vos données. grapsus.net. 19. April 2011. Abgerufen am 6. Juli 2011.
  12. Viel Spass mit Kabel Deutschland. netzpolitik.org. 13. März 2008. Abgerufen am 5. August 2010.
  13. Kabel Deutschland drosselt Filesharing für Bestandskunden. Heise Zeitschriften Verlag. 26. Juli 2012. Abgerufen am 31. Juli 2012.
  14. Felix Disselhoff: Hulu in Europa: Ländersperre wirkungslos. Netzwertig.com. 25. Juni 2008. Abgerufen am 5. August 2010.
  15. zdnet.de: Internet per UMTS: So fälschen deutsche Provider Webinhalte. 14. Oktober 2009.
  16. US-Justizministerium stellt sich gegen die Netzneutralität. Heise.de. 7. September 2007. Abgerufen am 5. August 2010.
  17. Nicole Markwald: USA streiten über Neutralität des Internets – Wer hat Vorfahrt auf dem Datenhighway?. Tagesschau.de. 12. Januar 2010. Archiviert vom Original am 5. August 2010. Abgerufen am 5. August 2010.
  18. Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 der Universaldienstrichtlinie
  19. Simon Schlauri: Network Neutrality, Netzneutralität als neues Regulierungsprinzip des Telekommunikationsrechts, Law and Economics of International Telecommunications Bd. 60, Baden-Baden/Zürich/St. Gallen 2010 = Habil. Zürich 2010, 255 f.. Nomos/Dike. Abgerufen am 12. November 2010.
  20. Artikel 20 Absatz 4 der Universaldienstrichtlinie
  21. Artikel 22 Absatz 3 der Universaldienstrichtlinie
  22. Schlauri, a.a.O, 248 ff.
  23. Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität, Petition auf www.bundestag.de; Zeichnungsschluss am 18. Juni 2013. (Link geprüft am 22. Mai 2013)
  24. tagesschau.de: 50.000 Unterschriften in nur vier Tagen, 24. Mai 2013
  25. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
  26. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niederlande-schreiben-Netzneutralitaet-im-Mobilfunk-vor-1266347.html
  27. [2] Die Zeit vom 9. Mai 2013
  28. Network neutrality (englisch; PDF  45 KB) – Branchenvereinbarung zur Internetneutralität bei Post- og teletilsynet, vom 24. Februar 2009
  29. Motion 12.4212 Balthasar Glättli: Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität