Neuheit
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Die Neuheit ist im Patentrecht neben der erfinderischen Tätigkeit eine der Grundvoraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung.
Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum „Stand der Technik“ gehört. Der Stand der Technik umfasst alles, was vor dem Tag der Patentanmeldung (bzw. dem Prioritätstag) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Für europäische Patentanmeldungen gelten gemäß Artikel 54 (3) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) als Stand der Technik auch ältere, noch nicht veröffentlichte europäische Patentanmeldungen. Dies dient insbesondere dazu, mehrere Patente auf den gleichen Gegenstand auszuschließen.
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
- Leitfaden für Anmelder: Neuheit auf der Seite des Europäisches Patentamts (EPA)]
- Enlarged Concept of Novelty auf der Seite der Weltorganisation für geistiges Eigentum.