Nichtwohngebäude

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Nichtwohngebäude ist ein Begriff aus der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).

Dort wird im 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen“ und dass „Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen“ sind.

Der Begriff findet weiterhin Anwendung in dem auf der EnEV basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.

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