Nichtzulassungsbeschwerde
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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht gegen die Nichtzulassung einer Revision.
Für die Zivilgerichtsbarkeit ist sie im 2. Abschnitt des 3. Buches der ZPO in § 544 ZPO geregelt. Bis zum 31. Dezember 2014 setzt die Nichtzulassungsbeschwerde voraus, dass die Revisionssumme (genauer: der Wert der Beschwer) 20.000 Euro übersteigt; Rechtsgrundlage dafür ist § 26 Nr. 8 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO).
Für verwaltungsgerichtliche Verfahren ist die Nichtzulassungsbeschwerde in § 133 VwGO geregelt, für das arbeitsgerichtliche Verfahren in § 72a ArbGG, für das sozialgerichtliche Verfahren in § 160a SGG und für das finanzgerichtlichen Verfahren in § 116 FGO.
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