Normativer Individualismus
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Normativer Individualismus bezeichnet den der Aufklärung entlehnten Gedanken, dass kollektive Entscheidungen aus den individuellen Überzeugungen einzelner Akteure abzuleiten sind und nicht aus allgemeinen Prinzipien oder höheren Zielen. Damit ist er eine Gegenposition zum Naturrechtsgedanken, der aus einem allgemeinen höheren Recht, zum Beispiel einer göttlichen Instanz, Gesetze ableitet.
Der Normative Individualismus korrespondiert mit dem Prinzip der Volkssouveränität und der Forderung nach einem demokratischen Gemeinwesen. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die moderne Wirtschaftstheorie, speziell die Neue Institutionenökonomie.