Nothilfe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Nothilfe bezeichnet man:

  • die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
  • die Katastrophenhilfe
  • in der Schweiz die finanzielle und materielle Hilfe für abgelehnte Asylbewerber, welche keine Sozialhilfe erlangen können, siehe Asylrecht (Schweiz)

Siehe auch: Selbstverteidigung

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge