Notierung

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Eine (Kurs-)Notierung (auch amtliche Notiz) beschreibt die offizielle, niedergeschriebene (dokumentierte) und öffentliche (amtliche) Feststellung eines Preises (oft verbunden mit dem Börsenkurs eines Wertpapieres) an einem geregelten Markt.

[Bearbeiten] Hintergründe

Die Notierung erfolgt bei Börsen im Namen des Börsenvorstandes, kann jedoch auch auf einen amtlichen Kursmakler übertragen werden. Der grundsätzliche Charakter der Notierung ist die Amtlichkeit der Preisfestsetzung, die aus der Übereinkunft von Angebot und Nachfrage resultiert. Beispiele für Notierungen sind Börsenkurse[1] und Vieh- und Fleischpreise[2]. Bei der Notierung unterscheidet man zwischen fortlaufender Notierung, die in regelmäßigen und engen Zeitabschnitten erfolgt, und Einheitskursen, die einmal täglich (z.B. immer um 12 Uhr) festgestellt werden[3].

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Börsenordnung
  2. Zweite Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz
  3. Börse, Börsenhandel und Kapitalerhöhung, Seite 5
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