Notifizierungspflicht
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Als Notifizierungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, eine Subvention, die sogenannte Beihilfe, bei der Europäischen Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen.
Die Europäische Kommission genehmigt die Subvention nur, wenn sie diese für mit dem Binnenmarkt vereinbar hält. Die Notifizierungspflicht gilt sowohl für Einzelförderungen als auch für Programme. Lediglich Förderungen in kleine(re)m Umfang bedürfen nicht der Genehmigung (sog. de minimis-Beihilfen). De minimis-Beihilfen sind Subventionen, die den Wert von € 200.000 (seit der Förderperiode 2007 - 2013, davor € 100.000) an dieselbe begünstigte Stelle binnen 36 Monaten nicht überschreiten.
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