Notrufsystem 73
Das Notrufsystem 73 ist ein bundesweit einheitlich ohne Vorwahl erreichbarer Notruf im Telefonnetz der Bundesrepublik Deutschland, über den im Notfall alle erforderlichen Hilfskräfte angefordert werden können. Gegenüber dem normalen Telefonnetz hat das Notrufsystem 73 einige Sondermerkmale:
- bundes/-europaeinheitlichen Rufnummern (112 und 110)
- keine Telefongebühren
- Sonderentstörung durch die Telekommunikationsunternehmen
- Rückverfolgung des Anrufers (auch bei Rufnummernunterdrückung)
- erhöhte Sicherheit
Diese Merkmale sollen den Bedürfnissen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst gerecht werden.
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[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklung Notrufdienst
Vor dem Jahr 1948 bestanden in etwa folgende Rufnummern zu den Notdiensten: 01 = Überfallkommando 02 = Feuerwehr 09 = Zeitansage 00 = Fernamt
Durch die Einführung des Selbstwählferndienstes (SWFD) wurde die Ziffer 0 als Verkehrsausscheidungsziffer für den Fernverkehr benötigt. Es wurden aus diesem Grund alle Nummern die mit einer 0 anfingen geändert.
Ab dem Jahr 1948 wurden dann folgende Nummern für den Notruf eingeführt: 110 = Polizei 112 = Feuerwehr
Die Nummer 111 hätte für den Teilnehmer auch gewisse Vorteile gehabt. Die Nummer hätte durch ein 3-maliges Klopfen auf die Hörergabel (Gabelumschalter) auch bei einem Defekt des Nummernschalters (Wählscheibe) gewählt werden können. In der Bahntechnik (BASA) wurde die 111 (oder 1111 für größere Anlagen) für die Vermittlung/Auskunft aus diesem Grund auch verwendet.
In der öffentlichen Vermittlungstechnik wurde diese 111 bewusst nicht verwendet, weil man eine größere Fehlbelegung erwartete. Auch technische Störungen wie z. B. Wackelkontakte konnte die Wahl dieser Nummer herbeiführen.
Ein Grund für die Wahl der Nummer 110 war, das diese Nummer auch im dunkeln auf dem Nummerschalter ertastbar war.
Im Jahr 1955 wurden die ersten Notrufübertragungen für den automatischen Verkehr entwickelt. Diese wurden später durch eine Fangschaltung und Blockadefreischaltung erweitert.
Im Jahr 1970 wurde mit der Entwicklung eines neuen Notrufsystems begonnen.
[Bearbeiten] Merkmale Notrufsystem 73
- Einheitliche Nummern: Einführung von einer einheitlichen Notrufnummer im ganzen Bundesgebiet. Aus allen Ortsnetzen, auch aus kleinen Ortsnetzen ohne eigene Polizei oder Feuerwehr, konnte über die 110 (Notruf - Polizei) und 112 (Feuerwehrnotruf) erreicht werden. Der Zugang war nicht über die Vorwahlnummer erreichbar.
- Standortkennung: Ein Notruftelefon (z. B. auf der Autobahn) und die Notrufmelder in den Telefonzellen gaben eine Standortkennung an, die in der Notrufabfragestelle angezeigt wurden.
- Fangschaltung: Der Auslösung der Verbindung wurde immer durch die Abfragestelle durchgeführt. Wenn die Verbindung von der Abfragestelle nicht ausgelöst wurde, so wurde diese automatisch als Gefangen gehalten. Es konnte der Anrufer durch Verfolgung der Verbindung ermittelt werden.
- Fremdanschaltung: Für kleine Orte ohne eigenen Notrufdienst wurde eine Fremdanschaltung an ein anderes Ortsnetz vorgesehen.
- Gebührenfrei: Diese Notrufgespräche sind von jedem Telefonanschluss gebührenfrei. Bei Münzfernsprechern ohne Notrufmelder mussten für den Gesprächsaufbau Münzen für ein Ortsgespräch eingeworfen werden, diese wurden jedoch am Schluss des Gespräches wieder zurückgeben.
- Falschwahl Bewertung: die Wahl der Ziffern wurde ausgewertet, wenn nach der Wahl der Nummer noch weitere Ziffern eintreffen, dann wurde es als Falschwahl bewertet und die Verbindung wurde ausgelöst. Dazu wurde nach der Wahl der letzten richtigen Ziffer eine Verzögerung von circa 3 Sekunden eingebaut, erst danach wurde die Verbindung zu der Abfragestelle weiter aufgebaut. Wurden innerhalb dieser Zeit weitere Ziffern gewählt so wurde diese Verbindung als Falschwahl bewertet.
- Freischaltung: Die Verbindung wurde von der Abfragestelle nach auflegen des Hörers rückwärtig frei geschaltet, auch wenn der rufende Teilnehmer nicht auflegte. Ein Blockade der Notrufnummer wurde dadurch verhindert.
- Überwachung: Die Leitung eines Notruftelefons (z. B. Münzfernsprecher) und die Leitung zur Abfragestelle wurden automatisch auf Unterbrechung oder Kurzschluss überwacht.
- Sicherheit gegen Manipulation.
- Betriebssicherheit: auch bei extremen Klimabedingungen.
- Sonderentstörung: Wurde duch die Bundespost durchgeführt, auch an Sonn- und Feiertagen.
[Bearbeiten] Technische Einrichtungen Notrufsystem 73 bis zum Jahr 1975
- Von einem normalen Telefonanschluss durch Wahl der Notrufnummer
- Von einem Münzfernsprecher durch Wahl der Notrufnummer, dazu mussten jedoch die Münzen für ein Ortsgespräch eingeworfen werden, diese wurden bei Ende des Gespräches zurückgeben.
- Von einem Münzfernsprecher mit einem Notrufmelder (NRM) als Zusatzgerät
- Notruftelefon Einrichtung z. B. Notrufsäule NRT 80
- ÖbL-Telefone (Öffentlich bewegter Landfunk)
- In der Vermittlungsstelle wurden dazu die benötigten Wahlstufen für die Sonderdienste zur Verfügung gestellt. Die Notrufe wurden über den Dienstgruppenwähler (DGW) abgespaltet und über eine Notrufmeldeübertragung gehend (NRMUe-g) zur Notrufabfragestelle weitergeleitet.
- In der Notrufzentrale war die Notrufmeldeübertragung-kommend (NRMUe-k) mit Wandabschlusskasten untergebracht. Diese diente als Schnittstelle bei der Polizei und Feuerwehr zum Anschluss der eigenen Notrufabfragestelle. An dieser Stelle konnte auch eine Weiterschaltung oder Weitervermittlung durchgeführt werden.
[Bearbeiten] Notrufmelder NRM
- Der Notrufmelder (NRM) aus dem Notrufsystem 73 wurde als Zusatzeinrichtung entwickelt und in den Münzfernsprechern installiert.
- Die Notrufmelder (NRM) wurden ab den 1970er Jahren notwendig, nachdem die Leitung des Münzfernsprechers erst mit dem Einwurf einer Münze frei geschaltet wurde. Die Notrufe mussten auch ohne Münzen möglich sein. Es wurden in der Bundesrepublik die Telefonzellen mit Notrufmeldern ausgestattet.
- In heutigen modernen digitalen Telefonzellen ist ein eigener Notrufmelder nicht mehr erforderlich. Die Notrufnummern können direkt ohne Münzeinwurf oder Telefonkarte angewählt werden.
- Der Notrufmelder wurde in die Anschlussleitung (a/b) eingeschleift und war sehr robust gebaut. Die Umgebungstemperatur durfte sich im Bereich von -30 bis + 70 Grad bewegen. Es wurde hier ein großer Wert auf die Betriebssicherheit gelegt.
- Eine Stromversorgung war für den Notrufmelder nicht erforderlich. Er wurde wie ein Uhrwerk aufgezogen und das Programm lief bei der Betätigung de Hebels automatisch ab.
- Der Notrufmelder war vor dem Münzfernsprecher in die Leitung eingeschleift, wurde er wegen einer Reparatur ausgebaut, so wurde die Leitung zum Fernsprecher automatisch überbrückt und der Münzfernsprecher blieb betriebsbereit.
- Der Nummerschalter war zum Aufbau der Notrufverbindung nicht erforderlich.
- Er konnte automatisch eine Verbindung zur Feuerwehr oder Polizei herstellen. ohne das dabei eine Münze in das Telefon eingeworfen wurden.
- Das Bild zeigt den Notrufmelder NRM in einer Telefonzelle.
[Bearbeiten] Anbieter
Notrufanschlüsse werden in Deutschland von T-Systems für berechtigte Nutzer unter der Produktbezeichnung „T-ISDN Notrufanschluss“ angeboten. Unter der Produktbezeichnung „T-Net Notrufanschluss an Straßen“ wird hingegen ein Produkt angeboten, mit dem von Notrufsäulen (an Straßen) aus Notrufe geführt werden können.
Die Telefongebühren für den Notruf 112 tragen die Kommunen. Die Bevölkerungszahl wird durch die Anzahl der eingegangenen Notrufe bzw. deren Kosten geteilt, woraus sich dann der zu zahlende Betrag errechnet.
Nicht zum Notrufsystem 73 gehört die mancherorts noch als Rettungsdienst-Notruf geschaltete Rufnummer 19222. Deshalb ist hier vom Handy das Wählen der Vorwahl notwendig. Jedoch erreicht man vom Handy bundesweit und in den meisten Ländern weltweit mit 112 eine Notrufzentrale.
[Bearbeiten] Besonderheit beim Notruf über Handy
Im in Deutschland und Europa überwiegend verwendeten Mobiltelefonie-Standard GSM sind für Notrufe besondere Verfahren vorgesehen, die sowohl im Mobiltelefon wie bei den Funksendern ihre Umsetzung finden. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von Notrufen, deren Absetzung unter allen Umständen möglich sein soll. Hierbei kann ein beliebiger am Aufenthaltsort verfügbarer Anbieter zum Einsatz kommen, bei einem eingebuchten Mobiltelefon im „Funkloch“ – also an einem Ort, an dem der eigentlich gebuchte Anbieter nicht empfangen werden kann – wird entsprechend auf einen Mitbewerber ausgewichen. Notrufe werden mit höchster Priorität behandelt, dies führt z.B. bei Leitungsmangel dazu, dass ggf. ein anderes derzeit geführtes „normales“ Telefonat vom Netz zwangsweise beendet wird, um die Durchstellung des Notrufes zu ermöglichen. Während normale Telefonate zudem bei zu geringer Signalstärke/Verbindungsqualität vom Netz beendet werden, ist diese Funktion für Notrufe abgeschaltet, um auch unter widrigen Umständen das Absetzen des Notrufs zu erlauben.
Bis 2009 war es jederzeit möglich, von einem entsprechenden Mobiltelefon die Notrufnummer 112 zu wählen, auch bei gesperrter SIM-Karte oder ohne Kenntnis ihrer PIN. Der deutsche Bundesrat hat am 13. Februar 2009 jedoch eine Verordnung (Drucksache 967/08) beschlossen, aus der hervorgeht, dass Notrufverbindungen von Mobiltelefonen nur noch mit aktivierter SIM-Karte möglich sind. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich aus der "sehr häufigen missbräuchlichen Anwahl der Notrufnummern von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen Notrufverbindungen".